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STEFFEN KRIEB
Das große Stadtsiegel von Wetter (1280, Abdruck 1306) zeigt unter romanischem Doppelbogen mit aufgesetzter Turmspitze thronend rechts den Landgrafen mit Gerichtsschwert und in die Siegelmitte gestelltem Löwenschild, links den Erzbischof mit Mitra, Stab und Buch.
StA Marburg, Urk. 87, Nr. 318
Vogtei seit der Gründung des Stifts dem Mainzer Erzbischof zu, die dieser auch direkt ausgeübt habe, bis er sie den Landgrafen von Thüringen als Lehen übertragen habe. Diese hätten das Lehen bis zu Landgraf Ludwig III. innegehabt, der auf dem Kreuz- zug umgekommen sei und keine männlichen Erben hinterlassen habe. Da das Lehen heimgefallen sei, habe Erzbischof Konrad den Grafen Werner von Wittgenstein mit der Ausübung der Vogtei beauftragt. Hermann I., der seinem Bruder als Landgraf von Thüringen nachgefolgt war, habe der Erzbischof dann doch mit der Vogtei belehnt, weil er eine Tochter eines Bruders Konrads von Wittelsbach geheiratet habe. Außer zwei kurzen Phasen während der Kreuzzugsteilnahme der Landgrafen, in denen die Vogtei verpfändet war, hätten die Erben Landgraf Hermanns die Vogtei bis zur Ge- genwart besessen. Damit darüber keine Zweifel entstünden, habe sie (Lutrud) die ent-