Page 119 - Langsdorfer Verträge Inhalt
P. 119

NEUGESTALTUNG IN DER MITTE DES REICHES 99
lauchten 1340/49 in leichter Überformung und redaktioneller Angleichung444 Eingang in die Reinhardsbrunner Chronik.
Bei einer solchen Sichtweise wird man mit Ilgen und Vogel, denen die weitere Forschung folgte, den Reinhardsbrunner Bericht über den hessisch-wettinischen Aus- gleich trotz seines problematischen Überlieferungskontextes im Kern als glaubwürdig erachten dürfen445. Dies gilt – selbst wenn die Nachricht über die welfisch-wettinische Verlobung unzutreffend ist – sehr wahrscheinlich auch für die mitgeteilte Vermittler- tätigkeit Herzog Albrechts von Braunschweig und ebenfalls für die chronologische Einordnung des Friedensschlusses in engem Zusammenhang mit der Freilassung des Braunschweiger Herzogs aus der wettinischen Gefangenschaft446. Sichere zeitliche Fix- punkte allerdings fehlen447. Als indirekter Hinweis für die – auch in der Forschung vor- herrschende – Datierung auf Ende 1264/Anfang 1265 könnte zum einen dienen, dass Eisenach, wo zuletzt 1258 ein Aufenthalt Landgraf Albrechts bezeugt ist448 und das seit März 1265 mit seinen burgenses nostri als bevorzugter wettinischer Aufenthaltsort begegnet449, spätestens im Frühjahr 1265 offenbar bereits rechtmäßig von Sophie und
444 Vgl. Anm. 433.
445 Hatten ilGen/VoGel ihre insgesamt positive Einschätzung noch überaus differenziert und vorsichtig
formuliert, so wurden vorwiegend aufgrund ihres Urteils die inhaltlichen Angaben des Reinhardsbrun- ner Berichts in die maßgeblichen Regestenwerke von Grotefend/rosenfeld, S. 32, Nr. 86, und do- Benecker, Regesta, Bd. 3, S. 507, Nr. 3217, übernommen und von der nachfolgenden Forschung über- wiegend in dieser Form fast mit dem Quellenwert urkundlicher Texte benutzt; vgl. auch unten Anm. 457.
446 So bietet sich bereits hier die Plausibilitätsüberlegung an, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang mit der Freilassung Herzog Albrechts als einem Ereignis breitester Resonanz zweifellos einprägsam war. Deshalb konnten diese gemeinsam auch leichter tradiert werden. Die Freilassung Albrechts war durch die Chronica Minor und die dem Kompilator vorliegende Peterschronik sicher auf das Jahr 1264 datiert.
447 Wenig aussagekräftig sind die überaus lückenhaft überlieferten Itinerare Sophies und Heinrichs, Her- zog Albrechts sowie Heinrichs des Erlauchten und seiner Söhne für die fraglichen Monate. Während Herzog Albrecht nach seiner Freilassung am 11.11.1264 in Hildesheimer Angelegenheiten und am 22.1.1265 in Lüneburg urkundete, oben Anm. 427, doBenecker, Regesta, Bd. 3, S. 511, Nr. 3250, ist Heinrich von Hessen am 30.10.1264 in Nordeck (nördlich Gießen) und zusammen mit seiner Mut- ter Sophie am 31.12.1264 in Marburg bezeugt, Grotefend/rosenfeld, S. 31 f., Nr. 85, 87. Für Hein- rich den Erlauchten und seine Söhne Landgraf Albrecht und Markgraf Dietrich sind zwischen dem 22.8.1264 und dem 3.8.1265, doBenecker, Regesta, Bd. 3, S. 502, Nr. 3200; S. 512, Nr. 3259, offenbar keine Aufenthalte überliefert. – Einen möglicherweise weiterführenden Datierungsansatz von Albert huyskens, der auf einen Friedensschluss vor Mai 1265 verweist, teilen die Landgrafen-Regesten online Nr. 95 (wie Anm. 431) mit.
448 Vgl. oben S. 57 mit Anm. 251.
449 In seiner Stadtrechtsverleihungsurkunde für Weißensee vom 14.3.1265 sprach Landgraf Albrecht von
Thüringen von den burgenses nostri de Ysenache, Karl Friedrich von strenGe, Ernst deVrient (Hrsg.), Die Stadtrechte von Eisenach, Gotha und Waltershausen (Thüringische Geschichtsquellen NF 6), Jena 1909, S. 2, Nr. 3; doBenecker, Regesta, Bd. 3, S. 513, Nr. 3263. Seinem Aufenthalt am 8.3.1265, ebd., S. 512, Nr. 3259, folgten am 21. und 27.5. die wichtigen Aufenthalte, bei denen der Bündnisvertrag des Landgrafen mit Graf Gottfried von Ziegenhain, vgl. Anm. 452, und der Sühnevertrag mit der Stadt Mühlhausen, vgl. Anm. 482, abgeschlossen wurden – wobei die Wahl Eisenachs als Ort dieser Ver- tragsabschlüsse zweifellos ostentativen Charakter besaß. Nach dem nächsten bezeugten Besuch am 14.9.1266, ebd., S. 545, Nr. 3480, setzt in den nächsten Jahren eine dichte Folge von Aufenthalten ein.


































































































   117   118   119   120   121