Page 67 - Brandmüller_Kardinal_Reprint
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reichender Baufonds geschaffen sein19. Trotzdem ging man mit ungestümem und unbedachtem Eifer ohne den geringsten finanziellen Rückhalt ans Werk, was nicht ohne verhängnisvolle Folgen blieb20.
Um sich über den Fortschritt der Bauarbeiten zuverlässig zu unterrichten, ent- sandte der Fürstbischof seinen Hofbaumeister Küchel21 inkognito zu einer Inspekti- on nach Bayreuth, der am 20. August 1745 einen ausführlichen Bericht, samt einem von ihm angefertigten Grundriß vorlegte22. Küchel war mit St. Pierres Plan durch- aus einverstanden. Er bemängelte nur, daß der Bau nicht durch ein Gewölbe, son- dern durch eine flache Balkendecke abgeschlossen werden sollte. Schönborn jedoch beanstandete nicht allein dies, sondern auch die versteckte Lage des Baus und den Plan, die Wohnung des Missionars über dem Oratorium anzubringen. Er verlangte nun, daß der Bau eingewölbt werde, was er auch selbst zu zahlen bereit sei. Um das „verstümpelte“ und „ohnanständige Bauwesen“ noch einigermaßen zu retten, sollte der von Balthasar Neumann23 angefertigte Plan von Finck verlangt und Küchel zu- geleitet werden. Dieser sollte zusehen, was davon noch zu verwirklichen sei. Von der Befolgung dieses Befehls machte der Fürstbischof die weitere Unterstützung des Baues abhängig24. Finck aber hatte nie einen Plan von Neumann erhalten. Von An- fang an war St.-Pierres Riß zugrunde gelegt worden, der – wie auch dessen Plan für
(1685–1756) geheiratet (Dobeneck A. v., Geschichte des ausgestorbenen Geschlechts von Lüchau in:
AfO 24 [1910] 179).
19 Weihbischof an Finck 10. Januar 1745 (OABbg PfA 84 FII 6 pr 14).
20 Gemeinde an Bischof 3. März 1745. Der Markgraf gibt waldzinsfreies Bauholz und drängt auf den
Baubeginn. Die Sammlung in Eichstätt hat 900 fl. erbracht, es möge auch im Hochstift Bamberg eine solche erlaubt werden (STABbg B 74 I 16 pr 49). Ein Dekret des Bischofs vom 18. Juni 1745 ordnete eine Sammlung im Hochstift an (STABbg B 74 III 1 pr 114). Vgl. zur Finanzierung des Baus in diesem Stadium auch STABbg B 74 I 16 pr 63; III 1 pr 114. Am 11. Oktober 1745 richtete man eine Bitte an den Kurfürsten von Mainz (OABbg PfA 84 FH 6).
21 1703–1769, Bamberger Architekt und Ingenieur-Oberstleutnant, Mitarbeiter und Nachfolger Baltha- sar Neumanns (Sitzmann, Künstler 325 ff).
22 Der Küchelsche Plan des Oratoriums in OABbg PIA 84 F II 6 pr 44, ebenda pr 45 der Abänderungs- vorschlag zum Einbau des Gewölbes. Küchels „Unterthänigste Relation über das neue Römisch-Ca- tholische Kirchengebäu zu Bayreuth wie selbes den 20. August 1745 befunden worden“ in STABbg B 74 III 1 pr 114.
23 1687–1753 (Sitzmann, Künstler 393 f). Der nichtausgeführte Plan befindet sich im OABbg PfA 84 F II 6 Nr. 46. Vgl. Brandmüller W., Die Baupläne für das katholische Oratorium zu Bayreuth in: Fränki- sches Land 8 (1961) Nr 17.
24 Fürstbischof an Weihbischof 3. November 1745 (OABbg PfA 84 FD 6 pr 36). Trotz der Kritik war der Fürstbischof dem Unternehmen gewogen und auch zur finanziellen Hilfe bereit, wenn ihm nur der Bau keine Schande mache. Die Frage der Einwölbung wurde dadurch entschieden, daß der mit dem Bau beauftragte Maurermeister Mader am 18. Oktober 1745 ein Attest ausstellte, daß der Bau in spä- testens 14 Tagen unter Dach stehe und außerdem die steinernen Gesimse für die Auflage der Dek- kenbalken schon fertig, die Mauern hingegen nicht so stark seien, daß sie ein Gewölbetragen könn- ten (eben da pr 21 b). Das gleiche sagt ein Gutachten St.-Pierres v. 23. Oktober 1745 (ebenda pr 39).
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