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5. K A p I t E L
DIE KONzESSIONSAKtE VON 1745 UND DER BAU DES ORAtORIUmS
zU BAyREUtH
Als Nachfolger Hübners wurde der Alumnus Georg Paul Finck bestimmt. Ausge- stattet mit einer geheimen Instruktion und durch seinen Vorgänger genau unter- richtet, sollte er sofort seinen Dienst antreten. Seine Ankunft in Bayreuth wurde durch eine persönliche Mitteilung Schönborns an den Markgrafen angekündigt, da- mit man dort nicht den Verdacht schöpfe, man „wolle diesseits propriam authori- tatem zu weit dehnen“. Aus dem gleichen Grunde sollte auch dem wohlwollenden Superintendenten eine vertrauliche Nachricht zukommen1. Dennoch legte der Ge- heime Rat von Lauterbach2 am 10. September 1738 ein Votum vor, in dem er vor ei- ner solchen Praxis der Stellenbesetzung nachdrücklich warnte. Er hielt das Schrei- ben Schönborns für ungemein verfänglich, da in jeder seiner Zeilen eine Gefahr verborgen sei. Vor allem aber übe der Bischof bei der Besetzung der Stelle eine Tä- tigkeit aus, die eine potestas ordinaria über die Katholiken in Bayreuth vorausset- ze. Das stimme angesichts der allmählichen Erweiterung des katholischen Kultus sehr bedenklich. Ist nicht dieser gegenwärtige Zustand aus dem für den Grafen von Hohenzollern gestatteten exercitium religionis domesticum „auf dem Wege höchst präjudizierlicher Extension“ entstanden? Dieser Umstand locke immer mehr Katho- liken hierher. Überhaupt seien katholische Untertanen ihrem Landesherrn weder in politischer noch in religiöser Hinsicht zuträglich, zumal wenn ein mächtiger katho- lischer Bischof und Reichsfürst danebensitze, der sich „die curam animarum über diese anmaße“. Der jeweilige katholische Geistliche werde auch politisch immer auf der Seite seiner Religionsgenossen stehen, was besonders gefährlich erscheine, wenn man bedenke, welchen Einfluß die Geistlichen auf die Gemüter der Katholi- ken ausübten. In theologischer Hinsicht entstehe die Frage, ob man überhaupt die
1 Lic. theol. Georg Paul Finck, geb. 25. August 1709 als Sohn des Stadtkirchners von Forchheim (Wach- ter 2458). Man rühmte an ihm „grundsame Gelehrsamkeit, beeiferten Geist, schicklichen Sittenwan- del und gute Art, mit dergleichen Leuten umzugehen“ (vgl. S. 80 ff). Vikariat an Bischof 29. Mai 1738 (STABbg B 74 I 13 pr 28). Dazu Bischof an Vikariat 8. Juni 1738 (OABbg PfA 82 FH 5 pr 2). Anwei- sung an Finck, sich nach Bayreuth zu begeben 30. Juni 1738 (ebenda). Finck an Bischof: Bitte, seine Thesen erst noch defendieren zu dürfen, 5. Juli 1738 (STABbg B 74 III I pr 78).
Finck erhält Anweisung, noch vor Hübners Wegzug in Bayreuth einzutreffen. Man händigt ihm auch eine Abschrift des Empfehlungsschreibens an den Markgrafen aus, 16. Juli 1738 (STABbg B 74 I 13 pr 32). Das Empfehlungsschreiben für Finck (STABbg ex A 170 79 pr 3) ist eine reine Mitteilung vom Wechsel in der Besetzung der Seelsorgerstelle und bittet nur um das Wohlwollen des Markgrafen für Finck.
2 Ulrich Heinrich von Lauterbach, Minister und Geheimer Rat (BGA 1748, 73).
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