Page 34 - Brandmüller_Kardinal_Reprint
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Fürstentum Ansbach die katholischen Dörfer Göllersreuth21 und Cronheim22 und die 1647 erworbene Stadt Treuchtlingen23. Im Bayreuther Land hatte sich der Lang- heimer „Mönchshof“ zu Kulmbach auf Grund des Normaljahrs sein katholisches Religions-exerzitium bewahrt24. Auch auf einzelnen Rittergütern konnte zu gewis- sen Zeiten katholischer Gottesdienst gehalten werden25. Diese Fälle darzustellen ist indes so lange nicht möglich, als die staatsrechtlichen Verhältnisse der fränkischen Ritterschaft nicht befriedigend geklärt sind. Zudem handelte es sich hier nur um den Privatgottesdienst einzelner adeliger Familien, an dem nur deren Angehörige und Hausgenossen teilnehmen durften. Der einzige Fall, in dem aus einem solchen Anfang eine katholische Gemeinde entstand, ist Wilhermsdorf, das zwar ansba- chisches Lehen war, aber erst im Zuge der Hardenbergschen Revindikationen dem Ansbacher Territorium einverleibt wurde26.
Die summepiskopale Gewalt des Landesherrn wurde in beiden Territorien schon seit Georg dem Frommen durch ein Konsistorium ausgeübt, das die erste Behör- de dieser Art überhaupt war27. Die Bevölkerung zeichnete sich nach den Jahren der reformatorischen Auseinandersetzungen durch strenge orthodoxe Gläubigkeit und biedere Lebensführung aus. Bemühungen, zu Beginn des 18. Jahrhunderts pietisti-
21 Hirschmann G., Eichstätt in: Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I Heft 6, München 1959, 100. Zu der entstandenen Auseinandersetzung vgl. Hochfürstlich Brandenburg-Onoltzbachi- sche Replik und Gegenantwort auf das ad gravamen Nr. CXXI sub rubro Aychstättischer Gegenin- formation und Antwort zum Vorschein gekommene Impressum, die dem hochfürstlichen Hause Brandenburg-Onoltzbach ex Instrumento Pacis Westphalicae gebührende Restitution der Pfarreien Cronheim und Göllersreuth betreffend. – ohne Ort und Jahr.
22 Vgl. Hofmann H.H., Gunzenhausen-Weißenburg in: Historischer Atlas für Bayern, Teil Franken, Rei- he I Heft 8, München 1960, 99,102,221,264; Ried K., Cronheim, ein ehemaliger Adelssitz, Eichstätt 1935.
23 Treuchtlingen war durch die pappenheimische Gegenreformation wieder katholisch geworden und blieb es auch unter der Herrschaft Ansbachs, die nur den protestantischen Gottesdienst wieder ein- führte (Kraft W., Geschichte der Gegenreformation in der Herrschaft Treuchtlingen im 17. Jahrhun- dert in: Treuchtlinger Kurier Nr. 185–195, 1926 (Exemplar im STANbg.); Lindner J., Treuchtlingen in der Vergangenheit, Treuchtlingen 1951, 37).
24 Vgl. S. 7.
25 Im Bayreuthischen: Glashütten (vgl. S. 28 f) und Steinenhausen Guttenberg E., Reichsimmediat oder
Landsaß in: AfO 24 (1910) 24–50). Am letzteren Beispiel wird deutlich, daß die Ritterschaft ihr Recht auf freies Religionsexerzitium aus ihrer Reichsstandschaft ableitete, und andererseits ihre Reichsun- mittelbarkeit durch Betonung des freien Religionsexerzitiums demonstrieren wollte, weswegen ge- rade dieses Gegenstand der heftigsten Differenzen mit dem Markgrafen war. So erfolgte am 23. No- vember 1738 ein bewaffneter Einbruch bayreuthischer Mannschaften auf Steinenhausen, dessen Hauptziel die Zerstörung der Hauskapelle war (ebenda 42 f).
26 STANbg Lehensakten 4175, 4192; Acta der königlichen Rentamtsverwaltung Wilhermsdorf (ohne Si- gnatur).
27 Vogtherr F., Die Verfassung der Kirche in Bayreuth-Ansbach in: BBKG 2 (1896) 209–221; Gürsching H., Die Entstehung des Ansbacher Konsistoriums in: ZBKG 4 (1929) 13 ff.
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