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2. K A p I t E L
DIE pOLItIScHE UND RELIGIöSE SItUAtION DER FüRStENtümER ANSBAcH UND
BAyREUtH
Im alten Fränkischen Reichskreis eignete neben den geistlichen Hochstiftern Bam- berg und Würzburg den hohenzollerischen Fürstentümern Ansbach und Bayreuth1 die größte politische Bedeutung. Das Bayreuther Land umfaßte den Osten des heu- tigen Oberfrankens mit den Städten Bayreuth, Kulmbach, Hof1a, Wunsiedel, Peg- nitz, Münchberg und Creußen samt den heute zu Mittelfranken zählenden Städ- ten Neustadt a. d. Aisch und Erlangen. Den Süden des Fränkischen Kreises bis an die Grenzen des Schwäbischen Kreises hin beherrschte das Fürstentum Ansbach mit den Orten Ansbach, Gunzenhausen, Treuchtlingen, Schwabach, Roth, Ca- dolzburg und Uffenheim. Dazu kamen im württembergischen Franken Crailsheim und Creglingen, sowie die im Westerwald gelegene Grafschaft Sayn-Altenkirchen2. Zwischen beide Fürstentümer schob sich das Territorium der Reichsstadt Nürn- berg. War das „obergebirgische“ Fürstentum ein verhältnismäßig einheitliches Herr- schaftsgebiet, so war Ansbach ein Beispiel für die territoriale Zerrissenheit Frankens zur Zeit der alten Reichsverfassung. Reichsstädtische, hochstiftisch-eichstättische, ritterschaftliche und dem Deutschen Orden zugehörende Enklaven nahmen dem
1 Vor seiner Teilung hieß das gesamte Gebiet der beiden Fürstentümer „Burggraftum Nürnberg“. Man unterschied je nach der Lage zur „Fränkischen Schweiz“ das Land „oberhalb dem Gebürg“ – Fürsten- tum Brandenburg-Bayreuth (bzw. Brandenburg-Kulmbach} und das Land „unterhalb dem Gebürg“ = Fürstentum Brandenburg-Ansbach ( = Onoltzbach).
1a Der Langheimer Mönchshof hatte sich auf Grund des Normaljahrs sein Religionsexerzitium be- wahrt. Auch in der Folge konnte der katholische Gottesdienst aufrechterhalten werden. Versuche, auch die vereinzelten katholischen Bewohner der Stadt Kulmbach vom Mönchshof aus seelsorglich zu betreuen, wurden von den markgräflichen Stadtbehörden aber stets mit Strenge unterbunden, oder geahndet. Erst gegen Ende des 18. Jh. wurden größere Freiheiten gewährt. Von einer Wieder- einführung katholischen Gottesdienstes kann also im strengen Sinne hier nicht gesprochen werden. Darum wurde auch auf die ausführliche Behandlung dieser Vorgänge verzichtet (Fikenscher G. W. A., Versuch einer Geschichte des Mönchshofes zu Culmbach, Nürnberg 1804).
Auch eine Darstellung der Verhältnisse in Hof würde den Rahmen der vorliegenden Arbeit spren- gen, denn die Wiedereinführung katholischen Gottesdienstes begann dort erst um 1820. Selbstän- dige Seelsorgestelle wurde Hof 1837, Pfarrei 1865 (Realschematismus des Erzbistums Bamberg im Auftrag des Erzb. Ordinariats herausg. von Staatsarchivdir. a. D. Dr. Hans Burkard, Bd. I, Bamberg 1960, 788).
2 Pöhlau F., Staat und Wirtschaft in Ansbach-Bayreuth im Zeitalter Friedrichs des Großen, Erlangen- Bruck 1934, 20–23. Dort wird auch die Behördenorganisation der Fürstentümer eingehend darge- stellt. Sayn-Altenkirchen kam 1741 zu Ansbach (Stieber G., Historische und topographische Nach- richten von dem Fürstentum Brandenburg-Onoltzbach, Schwabach 1761, 179).
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