Page 63 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abt. Magdeburg, liegt.138 Es handelt sich um eine Sammlung von Ordnungen, Urkunden und Schreiben über die Mainzer Rechte und Einkünfte in Erfurt; mit ihr hatte der mainzische Küchenmeister Nikolaus Engelmann (1494–1516)139 das bis dahin der Ver- waltung im Mainzer Hof als Arbeitsgrundlage dienende „Bibra-Büchlein“ von 1332 ersetzt.140 Weil Engelmann, wie er selbst sagt, bei seinem Amts- antritt in Erfurt keine Ordnung für die „Rechtfertigung der Wasser“ vor- fand, habe er die „Wasseramtsordnung“ zusammen mit dem Erfurter Rats- herrn Hans Grefe auf der Grundlage des geltenden Gewohnheitsrechtes und weiterer Unterlagen aufgestellt, und zwar vermutlich zu Beginn des 16. Jahrhunderts.141 Mit dieser Fassung stimmen, wie gesagt, die in den Er- furter Kopiaren mit GT 4 und 5 und im dritten Kopialbuch sowie im Jenaer Codex enthaltenen Abschriften überein; somit handelt es sich bei ihnen um die von Nikolaus Engelmann am Anfang des 16. Jahrhunderts hergestellte erste Variante dieser Ordnung.
Die erste Überarbeitung der Engelmannschen Ordnung, das „Was- ser-Buch“ von 1580, ist in einem weiteren Amtsbuch des Stadtarchivs142 sowie in einem der vier genannten Kopiare unmittelbar vor der älteren Fas- sung143 enthalten. Aus dem eingehenden Vergleich dieses „Wasser-Buches“ mit Engelmanns ursprünglicher Ordnung seien beispielhaft nur die fol- genden Ergebnisse mitgeteilt: Während der Engelmannsche Text mit dem Abschnitt „Wie das Wasseramt verhindert wurde“ endet, umfasst das „Was- ser-Buch“ noch mehrere weitere Abschnitte. Außerdem wird in ihm der gesamte Text, um ihn deutlicher zu gliedern, an zahlreichen Stellen durch Zwischenüberschriften unterbrochen, die teilweise aus dem alten Wortlaut
138 LHASA Magdeburg, Cop. Nr. 1378a. Beide Bände sind beschrieben bei Herr- mann: Bibliotheca Erfurtina (wie Anm. 69). S. 194 Nr. 11.
139 Über ihn vgl. Brodkorb, Clemens: Nikolaus Engelmann († 1534) – Erzbischöfli- cher Küchenmeister im Erfurt der Reformationszeit. In: Archiv für Mittelrhei- nische Kirchengeschichte 47 (1995). S. 149–187.
140 Vgl. oben S. 33 f.
141 Michelsen: Rechtsdenkmale (wie Anm. 134). S. 101 f.
142 StadtA Erfurt, 1-1/IIg-2: modern gebunden, enthält zwei Hefte. Das erste in
Pergament-Einband, außen mit Noten und Texten für den Gottesdienst, darin Bl. 1–46 „Wasser-Buch“ von 1580; S. 47–79 Sitzungsprotokolle des 18. Jahr- hunderts. – Das zweite Heft, ursprünglich selbständig, Papier: Fürstliche Was- ser-Ordnung 1718.
143 StadtA Erfurt, 1-1/IIg-1 Bl. 1r–24v, die Engelmann-Fassung Bl. 25r–51v.
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