Page 61 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
P. 61
Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
Insoweit bedeutet die Tafel von 1582 einen Einschnitt und leitet in die spä- tere Zeit hinüber.
Die Erfurter Geleitstafel Hartung Cammermeisters von 1441 wurde, wenn auch im Einzelnen ergänzt, noch im 18. Jahrhundert angewandt (GT 15–17). Ein Grund für diesen über 300 Jahre währenden Gebrauch dürfte darin liegen, dass Cammermeister bei den meisten Warengruppen jeweils am Schluss hinzugefügt hatte: „Von einem Gulden Wert drei (sechs) Pfennige“. Dadurch konnten die Geleitsleute auch für Waren, die nicht ausdrücklich aufgeführt waren, sich aber einer bestimmten Gruppe zuord- nen ließen, zwar nicht wie sonst meist vorgesehen nach Zahl oder Menge, jedoch nach dem Wert das Geleitsgeld festsetzen. Bestätigt wird dies durch eine Bemerkung, die sich in den drei Erfurter Abschriften vor den neuen Zusätzen findet:127 Notantum [!]: Dieses ist die vor alten Zeiten aufgerich- tete Gleits-Tafel, darinen aber, als leichtlich zu erachten, die in mancher- ley Wege veränderte Kauffmannswahren nicht zu befinden. Gleichwohl werden solche Güther, ob sie schon hierinen nicht begriffen, höher nicht als andere dergleichen in der Gleits-Tafel bemelde Güther vergleitet.
Exkurs: zur daTiErung dEr wassEramTsordnung
Das Kopialbuch des Stadtarchivs Erfurt mit GT 5 wurde nach Inhalt und Schrift nach 1544, aber kaum später als Mitte des 16. Jahrhunderts datiert.128 Jedoch auf einem lose einliegenden, wohl im 19. Jahrhundert aufgestellten chronologischen Inhaltsverzeichnis wurde bei der ebenfalls in dem Band enthaltenen „Wasseramts-Ordnung von 1483“ (Bl. 88r–124v) jüngst am Rande hinzugesetzt: „Nein! von 1580“.129 Bereits wohl im späten 18. Jahr- hundert war am Beginn dieser Ordnung (Bl. 88r) mit Bleistift vermerkt worden: „Wasseramtbuch v. J. 1580“. Sollte dies zutreffen, könnten der gesamte, von einer Hand stammende Band und damit auch die Geleitsta- fel frühestens nach 1580 am Ende des 16. Jahrhunderts geschrieben worden sein. Das würde auch das andere Erfurter Kopialbuch mit GT 4 betreffen, das zwischen 1534/39 und der Mitte des Jahrhunderts datiert wurde,130 denn auch in ihm ist die Wasseramtsordnung eingetragen (Bl. 250r–286r).
127 GT 15 Bl. 17r; Druck: v. Dalberg: Beytraege (wie Anm. 100). S. 39.
128 StadtA Erfurt, 2/210-1, vgl. oben S. 47.
129 DenVermerkbrachte1996derdamaligeDirektordesStadtarchivsDr.R.Benlan. 130 StadtA Erfurt, 2/122-5, vgl. oben S. 46 f.
59