Page 57 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
nach Zentnern, denn so weisen es alle hier untersuchten Tafeln aus. Doch in allen findet sich in der Rubrik „Zentner“ auch der Schmer ebenfalls mit 6 Pfennigen. In den ersten beiden der vier Tafeln von Hans Hoffmann (GT 6 und 7) aber endet die Rubrik „Zentner“ mit dem Eintrag: „ein Fässlein Schmer 3 d“, der in den städtischen Abschriften fehlt.
Anscheinend hat man im Geleitsamt nach Erhalt der Antwort, die dem aktuellen Bedarf nicht gerecht wurde, die Wagenschmiere als Sonderfall des Schmers mit fester Zweckbestimmung eingestuft und wegen der neuer- dings kleineren Transportgefäße den Tarif für die „Fässlein“ halbiert; diese Änderung wurde schon 1533 und erneut 1536 in der Tarifliste bei den Zent- nern, wo der Schmer schon enthalten war, angefügt. Anschließend gelang die Umstellung nun auf Wagen und Karren, die „gnädiglich“ genehmigt wurde, so dass sie erstmals 1541 in GT 9 aufgenommen wurde. Entspre- chend wird auch in allen amtlichen Tafeln, die den Zusatz für die Wagen- schmiere enthalten, am Schluss der Rubrik „Zentner“ das „Fässlein Schmer“ nicht mehr aufgeführt.
Nunmehr ergibt sich für diese Änderungen im Wagenschmiere-Ta- rif: Die erste, gleichsam interne, erfolgte vor 1533 unter dem Geleitsmann Hans (Johann) Hoffmann oder schon unter seinem Vorgänger Friedrich Mehrmann (1524-1530), die zweite Änderung unter Hoffmann vor 1541.113 Auch hatten zweifellos entweder Mehrmann oder Hoffmann die Artikel der Gebrechen am Erfurter Geleit zusammengestellt und der Regierung in Weimar vorgelegt, zumal beide schon unter den Geleitsleuten Freidank von Willrode (1477–1510/11) und seinem Sohn Hans (1510/11–1518) im Geleits- amt gedient hatten114 und die Erfurter Verhältnisse seit langem gut kann- ten. Da aber Mehrmann seit 1527 drei Jahre lang krankheitshalber dienstun- fähig war, könnte doch Hans Hoffmann der Urheber gewesen sein. Hinzu kommt, dass gerade in seiner Amtszeit mehrfach ältere Geleitsleute und -diener befragt wurden, darunter sein Vorgänger Friedrich Mehrmann.115 Da Mehrmann und auch sein Vorgänger Hans Hirschbach (1520–1524) noch
113 Dagegen spricht nicht, dass Hoffmanns andere Tafel von 1541 (GT 8) noch den älteren Zustand enthält.
114 Vgl. zu Mehrmann und Hoffmann künftig die Liste der Geleitsleute. Hoffmann wurde „Dickhans“ genannt; vgl. 1545 Juli 10: SHStA Dresden, Geh. Rat (GehA) Loc. 9862/1 Bl. 6r/v: bey Johann Hoffman, (den man) Dickhan(n)s gnant; ebd. Bl. 331r/v (Aussage des Zeugen Hans Hoffmann): weil er am dinste gewest als nhemlich [...] bey Friderichen Mehrmann und darnach bey Dickhansen.
115 So ThHStA Weimar, EGA Reg. G Nr. 12 Bl. 7.
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