Page 56 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Karl Heinemeyer
die ihm vorgelegten Artikel so gegeben habe, wie er es selbst gehalten habe (ebd. Z. 720–725).
Weder wird aber in diesem zweiten Teil gesagt, welcher Geleitsmann die Fragen stellte, noch wer sie beantwortete. Sicher ist, dass diese Liste nicht zu der ursprünglichen Fassung Cammermeisters gehörte; denn schon in den Artikeln wird auf die vorliegende Geleitstafel Bezug genommen.110 Auf die Entstehungszeit könnten die in ihr angeführten aktuellen Einzel- fälle hinweisen, wenn sich die Namen der Betreffenden111 zeitlich einord- nen lassen. Dafür sind freilich sehr umfangreiche und langwierige Nach- forschungen erforderlich, ohne dass ein Ergebnis sicher zu erwarten ist; deshalb muss hier darauf verzichtet werden.
Ein Hinweis lässt sich jedoch aus dem 19. Artikel über den Tarif für Wagenschmiere gewinnen. Während nach der Geleitstafel vom Zentner – in der Antwort auf die Tonne berichtigt – 6 alte Pfennige verlangt würden, werde Wagenschmiere jetzt in „kleinen Fässlein“ im Wert von nur 4 oder 6 Groschen gefahren, und es wird gefragt, wieviel davon zu geben sei – offen- sichtlich weil der bisherige Tarif für diese kleinere Menge zu hoch war und gewiss zu Protesten der Fuhrleute geführt hatte. Obwohl der ehemalige Geleitsmann in seiner Antwort an dem alten Tarif festhalten wollte, wurde er anschließend geändert. Denn die Dresdener Tafel GT 9 enthält zwar unter der Rubrik „Tonnen“ weiterhin den alten Satz für Wagenschmiere, aber die letzte Rubrik „Wagen und Karren“ endet mit dem Eintrag (Bl. 21v): „Ein Wagen Wagenschmiere gibt 8 gr. Ein Karren Wagenschmiere gibt 4 gr.“ Als Erläute- rung wird hinzugefügt, der bisherige Tarif von 3 Pfennigen „von einem Fäss- lein Schmer“ sei „gnädiglich“ – also von der kurfürstlichen Regierung – abge- schafft und nunmehr sei nach den Wagen und Karren zu vergeleiten.112
Zu Recht hat der frühere Geleitsmann in seiner Antwort erklärt, dass Wagenschmiere in der Geleitstafel nach Tonnen vergeleitet werde, nicht
110 GT 4/5, Art. 19, 33.
111 GT 4/5, Art. 9: Hussenn Lenhart von Wahlwinkel, Art. 15: Thebyle Stennder zu
Hardisleben, Art. 29: „Einer genannt Böttner“ zu Saalfeld.
112 GT 9 Bl. 21v: Und wiewohl man vor dieser zeitt von einem fesslein schmer 3 d zu geleithe hatt geben mussen, so ist es doch gnediglichen abgeschafft und nach den wagen und karn, wie gemeld, zu vergleitten verschafft worden. – In GT 12, 13 und 14 ist diese Umstellung ebenfalls vermerkt, aber anstelle des fesslein schmer das „Fässlein Wagenschmiere“ eingesetzt. In dieser Form erscheint der Ver- merk auch noch im 17./18. Jahrhundert, so in GT 15, 16 und 17; vgl. v. Dalberg:
Beytraege (wie Anm. 100). S. 39. 54