Page 54 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Karl Heinemeyer
im Gleitsamt gewesen sei.103 Während die Frammersbacher von Hoffmann auch in seinen anderen drei Tafeln genannt werden, erscheinen sie nicht in den Erfurter GT 4, 5 und 10. Auch Freidank und Hans von Willrode fehlen in anderen, selbst in einer von Hoffmanns Tafeln (GT 8). Dies zeigt, dass im Erfurter Geleitsamt gleichzeitig mehrere Fassungen der Geleitstafel neben- einander benutzt wurden; die tägliche Arbeit wurde durch diese Abwei- chungen nicht berührt.
Im Jahre 1545 fuhren die Frammersbacher Fuhrleute noch „im Gedinge“, wie dem Kurfürsten Johann Friedrich berichtet wurde.104 Doch 1560 hatten sich die Verhältnisse geändert: Damals wurde berichtet, dass anders als vor 20 oder 30 Jahren, als 15 oder 18 von ihnen das Jahr hindurch nur von Ant- werpen nach Leipzig gefahren seien, jetzt nicht mehr als sechs von ihnen nur noch einmal im Jahr oder sogar in zwei Jahren durch Erfurt kommen und nun nach dem Zentner vergeleiten.105 Diese grundsätzliche Änderung erlaubt die Folgerung, dass die undatierten Geleitstafeln GT 11, GT 12 und GT 13, die den Hinweis auf die übers Jahr fahrenden Frammersbacher mit dem festen Geleitssatz von 1⁄2 Gulden für einen Wagen enthalten, vor 1560 entstanden sind.
103 Beide Zusätze auch bei Helbig: Quellen 2 (wie Anm. 3). S. 152. Unter Bezug hie- rauf sieht Moser: Landtransport (wie Anm. 101). S. 41 Anm. 68 irrig Freidank und Hans von Willrode als Vorgänger Claus Hildebrandts und in diesem einen Vorgänger von Hartung Cammermeister.
104 Durch den Sekretär Anthonius Pestel, im Inventar des Geleitsamtes von 1588 vorgefunden; ThHStA Weimar, Fstm. Weimar B Nr. 23664 Bl. 8v.
105 ThHStA Weimar, Fstm. Weimar B Nr. 23211: In einem Dossier (Bl. 44–58) zur Vorbereitung der Antwort auf ein Schreiben Ldgf. Philipps von Hessen an Hz. Johann Friedrich d. M. von Sachsen von 1560 Juli 30 wegen der Erhöhung des Erfurter Geleits, über die sich die Fuhrleute von Waldkappel (Werra-Meiß- ner-Kr., Hessen) 1560 Juli 17 beim Ldgf. beklagt hatten, Bl. 49r: Vortzaychnus, was die Flammersbacher fuerleut zuvorn, da sie noch im geding gefaren, und itzo, weil sie beim centner vorgleitten, zu gleit geben, auch wieviel dern vor alters gewesen und itzo seindt, nemlichen: Vor zwentzigk oder dreyssig jha- ren ungeverlichen seind deren furleute, die man Flammersbacher genennet und durchs jhar uber keine andere strassen gefaren dann von Antorff uf Leiptzigk, nicht uber funftzehen oder 18 gewesen. Die haben von idem wagen 1⁄2 gulden, von eim karn 1 orts gulden im geding zu gleit geben. Derselben Flammersbacher aber seint itzo nicht mehr uber sechs und faren irgent in einem jhar, auch wohl in zweyen jharn nuhr einmahl alhier dürch.
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