Page 52 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Karl Heinemeyer
4. zu inhalT und anlagE dEr fassungEn dEs 16. JahrhundErTs
Im vorstehenden Abschnitt wurden die ermittelten Geleitstafeln und ihre Überlieferung allgemein beschrieben und, soweit sie nicht selbst datiert sind, vor allem mit Hilfe der Schrift und ihres Überlieferungszusammen- hangs eine ungefähre zeitliche Einordnung versucht. Zu prüfen bleibt, ob sich aus Inhalt und Anlage der Tafeln des 16. Jahrhunderts weitere Anhalts- punkte für eine nähere Datierung vor allem der hier wiedergegebenen bei- den Abschriften der Erfurter städtischen Verwaltung und ihrer Vorlagen ergeben. Gleichsam feste Punkte bilden die vier Exemplare in Weimar und Dresden, die eindeutig auf 1533, 1536 und 1541 datiert sind (GT 6–9); sie ent- standen unter dem Geleitsmann Hans Hoffmann (1530–1542), der 1533 in GT 6 und 1536 in GT 7 namentlich genannt ist. Weiterhin werden die Er- furter Tafel GT 10 durch ihre Datierung 1544 auf die Amtszeit von Heinrich Blessing (1542–1550) und die jüngste in Weimar befindliche Tafel GT 14 mit 1582 auf Johann Hoffmann (1570–1588) bestimmt.
Alle hier untersuchten Fassungen aus dem 16. Jahrhundert sind grund- sätzlich gleich aufgebaut. Den Kern bilden die Tariflisten; sie sind stets in der- selben Weise gegliedert nach Warengruppen (z.B. Gewand, Fische, Getränk), Gewicht (Zentner), Mengen (z.B. Schock oder Tausend) und Transportmit- teln (Tonnen, Wagen, Karren) und bieten innerhalb der einzelnen Gruppen den gleichen Inhalt; dabei sind gelegentliche Abweichungen sowohl in der Abfolge der Gruppen als auch innerhalb der Gruppen möglich.
Vorangestellt ist den meisten Tafeln eine mehr oder weniger glei- che Überschrift: „Dies Register ist aus des vorigen Geleitsmanns Regis- ter geschrieben, Hartung Cammermeisters, anno 1441 (vor) Ascensionis Domini, und hebt sich an also:“ (GT 6 Bl. 2r). Die beiden Tafeln des Stadt- archivs GT 4 und 5 sind zwar überschrieben: „Ausschreibung der Geleits- tafel zu Erfurt bei der Zeit Hartung Cammermeisters Geleitsmannes anno 1441 die Ascensionis Domini“, geben sich damit aber ebenso als Abschrif- ten zu erkennen. Beide Überschriften wurden erst später dem Text voran- gestellt und ersetzten den ursprünglichen Titel. Die beiden anderen Tafeln des Stadtarchivs aus dem 16. Jahrhundert aber werden als „Geleitsordnung“ bezeichnet (GT 10 Bl. 118r, GT 11 Bl. 1r und 2r).
Der von Cammermeister angelegte Text beginnt zumeist mit dem Hin- weis, dass die Regelungen nicht festgesetzt oder gesetzlich begründet, son- dern seit langem gewohnheitsmäßig angewandt und mündlich weitergege- ben waren; er fehlt nur in den Erfurter Abschriften GT 10 und 11. In allen Tafeln des 16. Jahrhunderts folgen sodann in Form einer Liste Allgemeine
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