Page 51 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
zweier Regierungsdekrete vom 15. und 18. Februar 1710 (Bl. 23v), handelt es sich um eine tiefgreifende Bearbeitung, um u.a. für die einzelnen Waren die Gesamtbelastung in Erfurt – aus Geleit, Zoll, Marktabgaben – zu ermitteln. Auch wurden mehrere Doppelblätter auseinander geschnitten und die einzel- nen Blätter später teilweise in veränderter Reihenfolge zusammengebunden, so dass immer wieder der Text unterbrochen und erst an viel späterer oder früherer Stelle fortgesetzt wird, wenn er nicht ganz abbricht. Teilweise einge- arbeitet wurde auch die Mainzer Zollordnung für Erfurt mit einem „Regle- ment“ für die „Torschreiber“; hierauf beziehen sich die Dekrete von 1710.
Die zweite Tafel des 18. Jahrhunderts, GT 16, befindet sich als Heft in einem wiederum erst nachträglich gebundenen Sammelband mit zahlreichen kopierten Ordnungen, Urkunden und Schreiben (Bl. 304–317).98 Auch sie enthält die erwähnten Ergänzungen der vorigen Tafel. Neben ihrer Schrift weist ein offensichtliches Schreiberversehen im Titel „Von Anno 1741 üblich gewesene Geleits-Tafel“ mit der Änderung in „1441“ auf die Zeit ihrer Her- stellung hin. Auch enthält diese Fassung wiederholt Streichungen, Korrek- turen und Zusätze. Mit ihr steht in engem Zusammenhang die dritte Tafel des 18. Jahrhunderts, GT 17, die nach GT 11 als zweites Heft (Bl. 20–32) der erwähnte Sammelband von Karl Herrmann enthält.99 Denn sie wiederholt den gesamten Text von GT 16 nunmehr als Reinschrift bis hin zum genau gleichen Umbruch der einzelnen Seiten.
Allen drei Tafeln liegt eine Überarbeitung von Cammermeisters Geleits- tafel zugrunde, die 1667 gemeinsam von Sachsen und Kurmainz vorgenom- men worden war. Sie beruht auf einem Vertrag zwischen dem Erzbischof und Sachsen von 1665 und seinen Ausführungsbestimmungen von 1667 über „das Güter-Geleit“ und das „Leib-Geleit“ im Mainzer Territorium um Erfurt (GT 15 Bl. 24r). Außerdem weist die Fassung eine Reihe von Ergän- zungen und Erweiterungen auf, so eine Umrechnungstabelle für die veral- teten Währungsangaben der Geleitstafel, Strafbestimmungen für Übertre- tungen und eine Liste der vom Geleit befreiten Mainzer Beamten von 1618. Diese überarbeitete Fassung wurde 1780 von dem kurmainzischen Statthal- ter in Erfurt Karl Theodor von Dalberg veröffentlichlicht.100
98 StadtA Erfurt, 2/210-7.
99 StadtA Erfurt, 2/210-6.
100 von Dalberg, Carl: Beytraege zur Geschichte der Erfurter Handlung. Mit
Urkunden und fürstl. saechsischer von Kuhrmaynz und dem fürstlichen Hause Sachsen renovirter Geleits-Tafel von 1441. Erfurt 1780. S. 27–42.
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