Page 49 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
Hand wieder, wenn auch weniger vorherrschend. Da sie unmittelbar nach dem Ende der von anderer Hand geschriebenen Wasseramtsordnung unten auf Bl. 286r wieder einsetzt, arbeiteten beide Schreiber gleichzeitig. In die- sem zweiten Teil schrieb wiederum die erste Hand als jüngsten Text die Flei- scherordnung des Rates von 1537 und 1539 (Bl. 247r–249r). Demnach wurde die Geleitstafel nach 1534/39 in das Kopialbuch eingetragen, doch sicher- lich nicht nach der Mitte des Jahrhunderts; denn ihre Schrift, die mehr in das ausgehende 15. und beginnende 16. Jahrhundert weisen würde,87 macht im fortschreitenden 16. Jahrhundert einen recht altertümlichen Eindruck.
Das zweite Kopialbuch, in dem sich GT 5 befindet,88 enthält als städtisches „Diplomatar“ ebenfalls Urkunden, Schreiben und Ordnungen, und zwar nicht nur städtische, sondern auch andere wie den Reichslandfrieden König Maxi- milians von 1495. In ihm bildet die Geleitstafel den ersten Text (Bl. 1r–20r). Der gesamte Band ist von einer Hand in einer Kanzleischrift des 16. Jahrhun- derts geschrieben, deren einzelne Formen eher in die Mitte des Jahrhunderts weisen. Dazu passt, dass der jüngste datierte Text des Bandes, die Brau-Ord- nung für die Biereigen, aus dem Jahre 1544 stammt (Bl. 156r–159v). Somit wur- den der Band und auch die Geleitstafel nach 1544 und wegen der Schrift um die Mitte des Jahrhunderts geschrieben. Nun wurde aber in einem chronologi- schen Inhaltsverzeichnis des Bandes bei der „Wasseramts-Ordnung von 1483“ und am Beginn dieser Ordnung selbst (Bl. 88r) später vermerkt, sie stamme von 1580. Sollte dies zutreffen, könnten der gesamte Band und damit auch die Geleitstafel frühestens nach 1580 geschrieben worden sein. Jedoch ergab die Untersuchung der Wasseramtsordnung,89 dass beide Vermerke auf einem Irrtum beruhen und die aus der Schrift und dem übrigen Inhalt des Bandes gewonnene Datierung in die Mitte des 16. Jahrhunderts bestehen bleibt.
Von den fünf anderen im Erfurter Stadtarchiv ermittelten Abschriften der Geleitstafel stammen noch zwei weitere aus dem 16. Jahrhundert. Eine von ihnen (GT 10) findet sich in jenem nachträglich hergestellten Sammelband, der auch eine Abschrift der älteren Tafel des Landgrafen Friedrich enthält.90 In ihm gehört sie zu einem Dossier (Bl. 110r–129v), das um das kursächsi- sche Geleit und den Kurmainzer Zoll nach 1657 zusammengestellt wurde.91
87 Vgl. den modernen Bleistift-Vermerk auf dem Vorsatz: „um 1500“.
88 StadtA Erfurt, 2/210-1.
89 Vgl. unten Exkurs S. 59 ff.
90 StadtA Erfurt, 1-1/Va-1 Bl. 118r–121v. Vgl. oben S. 37.
91 Das zeigen mehrere darin enthaltene, auch originale Schreiben von 1657.
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