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NEUGESTALTUNG IN DER MITTE DES REICHES 77
bis vor Erfurt, brachte einige Teile des nordwestlichen Thüringen in seine Hand, die er der Verwaltung durch seine Vögte anvertraute331, und brach die Heerfahrt dann ab, da es nicht zum Kampf mit den wettinischen Fürsten kam.
Die zeitliche Einordnung des Kriegszugs bereitet Probleme. Während das ältes- te historiographische Zeugnis, die Erfurter Peterschronik, keinerlei Zeitangaben ent- hält332, nennen die jüngeren Quellen, Siegfried von Ballhausen (1306/07) und die Reinhardsbrunner Chronik (1340/49), die Jahre 1259 bzw. 1258333. Diese späten Jah- resangaben sind allerdings mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet334. Die ur- kundlichen Zeugnisse bieten bislang lediglich nur einen unzweifelhaften Fixpunkt335: das Treffen Herzog Albrechts von Braunschweig mit dem Kölner Erzbischof Kon- rad von Hochstaden und Abt Thimo von Corvey am 30. Mai 1260 bei Volkmarsen, bei dem das wichtige Abkommen über die Abgrenzung ihrer jeweiligen Einflussbe- reiche an der Wesergrenze geschlossen wurde336. Dieser Vertrag machte Albrecht den Rücken für seine anschließenden, bis Mitte September andauernden Kämpfe mit dem
cum filio suo et adjutorio ducis Brunswicensis cepit castrum Cruceberg et civitatem eiusdem penitus devastavit. Die von der älteren Forschung eher zurückhaltend beurteilte Nachricht, so etwa weGele (wie Anm. 9) S. 32, und ilGen/VoGel, s. 337–340, darf nach den jüngsten Forschungen von kälBle im vorliegenden Band hohe Glaubwürdigkeit für sich beanspruchen.
331 Vgl. dazu oben S. 60 mit Anm. 271, dazu ilGen/VoGel, S. 337 f.; Bähr (wie Anm. 208), S. 33 f. Bereits ilGen/VoGel, S. 338 mit Anm. †††, wiesen darauf hin, dass der Nachricht der Peterschronik (wie Anm. 264), S. 252, über die von Albrecht in Thüringen eingesetzten, das Land bedrückenden advocatos suos die urkundlich 1262 bezeugte Tätigkeit eines advocatus domini ducis Willekinus in Mühlhausen entspricht, do- Benecker, Regesta, Bd. 3, S. 476, Nr. 3035; dieser war gleichzeitig herzoglicher Vogt in Göttingen und zählte zu den einflussreicheren welfischen Amtsträgern in der Region, vgl. Claus-Peter hasse, Die wel- fischen Hofämter und die welfische Ministerialität in Sachsen. Studien zur Sozialgeschichte des 12. und 13. Jahrhunderts (Historische Studien 443), Lübeck 1995, S. 129 ff.
332 Vgl. oben S. 60 f.
333 Vgl. oben S. 62, 67.
334 Siegfried von Ballhausen (wie Anm. 280), S. 704, berichtet zum Jahre 1259 zwar zutreffend den Tod
Erzbischof Gerhards und die Nachfolge Erzbischof Werners von Mainz. Doch enthält sein anschlie- ßender Bericht über den Heeres- und Verwüstungszug Sophies mit ihrem 12-jährigen (!) Sohn Heinrich mit seiner von den zeitgenössischen Berichten deutlich abweichenden Fokussierung auf Sophie und Heinrich den Erlauchten so zahlreiche fragliche Nachrichten, dass auch das Berichtsjahr 1259 nicht all- zu belastbar erscheint. Zur Unzuverlässigkeit der Jahresangaben in der Reinhardsbrunner Chronik vgl. Anm. 295.
335 Von Sophie von Brabant ist für das Jahr 1259 keine einzige Urkunde überliefert, für 1260 liegt nur ein am 14.1. in Frankenberg ausgestelltes Diplom vor, dann klafft eine Lücke bis zum 24.1.1263, Grote- fend/rosenfeld, S. 22, Nr. 64; S. 26, Nr. 74. Für Herzog Albrecht fehlt ein Regestenwerk oder Itine- rar und liegt nach freundlicher Auskunft von Prof. Dr. Peter aufGeBauer, Göttingen, auch nichts Ver- gleichbares vor. Die Studie von Bähr (wie Anm. 208) ist für unsere Fragestellungen in weiten Teilen unzureichend.
336 Vgl. oben S. 30 mit Anm. 114. ilGen/VoGel, S. 337 mit Anm. ***, machen auf den bemerkenswer- ten Sachverhalt aufmerksam, dass bei diesem Vertragsabschluss mit Gerhard von Wildenberg und Graf Siegfried von Wittgenstein auch zwei Persönlichkeiten aus dem engsten Umkreis Sophies von Brabant als Zeugen mitwirkten.


































































































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