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74 MATTHIAS WERNER
ter zu Sophies thüringischem Erbe zählten, ist mit Ausnahme des Gründungsortes für die Zelle Johannisthal bei Eisenach314 und der in den Langsdorfer Verträgen genannten Mainzer Lehen Sophies in Thüringen nicht überliefert315. Doch waren sie, wie Mathias Kälble zeigen konnte, an Zahl und Gewicht gewiß nicht unbedeutend316. Viel spricht dafür, dass, wie in der Reinhardsbrunner Chronik berichtet, auch die Stadt Eisenach dazu zählte317. Die allermeisten, wenn nicht sämtliche dieser Erbgüter und wohl auch Kirchenlehen dürfte Sophie zusammen mit der Wartburg gleichfalls der vormund- schaftlichen Sachwaltung Markgraf Heinrichs anvertraut haben318.
Anders als bei der Hassia sind für Thüringen keinerlei Hinweise darauf erhalten, dass Sophie nach dem Ende der Vormundschaft Heinrichs die Verfügungsgewalt über ihre Güter und Rechte wieder erlangt hätte. Das Beispiel Johannisthals zeigt vielmehr, wie rückhaltlos sich die wettinischen Landgrafen bereits in der Zeit der Vormund- schaft Eigengüter Sophies angeeignet hatten319. Sollte die Stadt Eisenach, wie es sehr wahrscheinlich ist, zu Sophies Erbe gehört haben, so war sie, wie die beiden Aufent- halte 1257 und 1258 und ihre Bezeichnung als „unsere Stadt“ 1258 zeigen, nach 1256 fest in die Herrschaft Landgraf Albrechts übergegangen320. All dies spricht – trotz des großen zeitlichen Abstandes – für die Glaubwürdigkeit des Berichtes der Reinhards- brunner Chronik. Ihre Angabe, dass Heinrich der Erlauchte die Forderung Sophies nach Rückgabe der Wartburg und der terra Thuringie abgelehnt habe und dass dies der Anlass der langjährigen kriegerischen Auseinandersetzungen gewesen sei, spiegelt –
Worten abrieten: Nam, si possibile esset, quod contingeret vos habere unum pedem in celo, alterum in Wartperg, illum
pedem in celo retrahere deberetis ad istum in Wartberg; vgl. dazu oben S. 66 mit Anm. 285.
314 Dazu oben S. 57 mit Anm. 252.
315 Vgl unten S. 90 ff., sowie ausführlich kälBle im vorliegenden Band.
316 Vgl. unten S. 91.
317 So in der älteren Forschung insbesondere WeGele (wie Anm. 9), S. 22, und wenck (wie Anm. 25), S.
223. In der jüngsten Forschung setzte sich mit neuen Argumenten vor allem Mathias kälBle, Städtische Eliten zwischen fürstlicher Herrschaft, Adel und Reich. Zur kommunalen Entwicklung in Thüringen im 12. und 13. Jahrhundert, in: Elisabeth GruBer, Susanne Claudine Pils u. a. (Hrsg.), Mittler zwischen Herrschaft und Gemeinde. Die Rolle von Funktions- und Führungsgruppen in der mittelalterlichen Ur- banisierung Zentraleuropas (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte 56), Innsbruck u. a. 2013, S. 269–319, hier S. 280 f., hierfür ein. Er konnte plausibel machen, dass Sophie bei der Durchset- zung ihrer Ansprüche auf das ludowingische Erbe nach 1247 Eisenach in Besitz genommen habe, des- sen Bürger sich zunächst offenbar auf die Seite Sophies stellten und hierfür wohl auch entsprechende Zugeständnisse erhalten hätten – eine Situation, die sich auch in der sagenhaft überformten Reinhards- brunner Überlieferung widerspiegelte, vgl. auch Anm. 296, sowie dens. im vorliegenden Band. Auch die Tatsache, dass Sophie mit dem Johannisthal faktisch in allernächster Nachbarschaft begütert war, dürfte in diese Richtung deuten.
318 Auch dies wird an dem Beispiel von Johannisthal deutlich: Um dem Geistlichen Gerhard Aze einen lo- cum solitudinis aus ihrem Eigen schenken zu können, bedurfte Sophie des consensus Heinrichs des Erlauch- ten, vgl. oben S. 57 mit Anm. 254.
319 Oben S. 57 mit Anm. 255.
320 Siehe oben S. 57 mit Anm. 250. In seiner Bündnisurkunde vom 24.2.1258 zählte Landgraf Albrecht
auch Eisenach zu unsere[n] Stätte[n], Brinkmann (wie Anm. 251), S. 98.


































































































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