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det bleiben. Das Augenmerk richtet sich vielmehr für den Zeitraum zwischen 1255 und 1265 auf sein territorialpolitisches Handeln sowie seine enge Verbindung zu Kö- nig Richard von Cornwall und zu Erzbischof Werner von Mainz38.
Der entscheidende Fingerzeig zu den Langsdorfer Verträgen besteht darin, dass Philipp von Falkenstein als einer der Burgherren – für das Jahr 1263 werden wir zu zei- gen versuchen: als der maßgebliche Burgherr – der Burg Münzenberg anzusprechen ist, in der das Einlager im Falle ausbleibender Zahlungen an den Mainzer Erzbischof stattzufinden hatte39. Der Ort des Einlagers und der Ort der Verhandlungen waren be- wusst gewählt worden, denn zum einen vergegenständlichte die Burg in eindrucksvol- ler Weise die Präsenz des Reiches in der Wetterau, zum anderen war sie gegebenenfalls in der Lage, die 30 Bürgen aufzunehmen40. Von der Gerichtsherrschaft der Falkenstei- ner über Langsdorf ist explizit zwar erst 1271 in einem Teilungsvertrag der Söhne Phi- lipps die Rede, doch wurde das Dorf schon vorher als zur Herrschaft Münzenberg ge- hörig betrachtet und die Vogteirechte wurden von der Familie wahrgenommen41.
Zunächst ist jedoch festzuhalten, dass Philipp von Falkenstein gemeinsam mit Ver- tretern von vier weiteren Familien, von Hanau, von Weinsberg, von Pappenheim und von Schöneberg im Erbgang nach 1255 nur einen Anteil an Herrschaft und Burg Münzenberg erhalten hatte42. Zentrales Anliegen Philipps war fortan die Zurückdrän-
38 Vgl. hierzu die Karte im Anhang (Farbabbildung Nr. 6) des vorliegenden Bandes, die Aufenthaltsorte und Wirkungsstätten Philipps im Umfeld der Herrschaft Münzenberg veranschaulichen möchte.
39 Langsdorf liegt 7 km nordöstlich von Burg Münzenberg entfernt. Vgl. die Farbabbildungen Nr. 7 f. im Anhang des vorliegenden Bandes.
40 Vgl. hierzu den Beitrag von Alexander krey im vorliegenden Band. Bei einer neuerlichen Einlagerver- einbarung zwischen Mainz und Hessen knapp neun Jahre nach den Langsdorfer Verträgen wurden in- teressanterweise mit Friedberg und Wetzlar zwei Reichsstädte bzw. -burgen zur Auswahl gestellt, in die der Landgraf mit Bürgen im Falle der Säumigkeit einzureiten hatte. Grotefend/rosenfeld, S. 59, Nr. 161 (1272 Juli 8).
41 Heinrich Eduard scriBa, Genealogische Beiträge. E. Herrn von Bickenbach und Tannenberg, in: AHG 8 (1854/56), S. 215-260, hier S. 240 ff., Nr. 14: Philipp von Falkenstein beurkundete am 16.10.1271 den bei der Teilung der Zugehörungen des Schlosses Münzenberg seinem Bruder Werner zugefallenen An- teil. Ein Heinrich von Langsdorf ist bereits 1248 in einer Urkunde Ulrichs des Jüngeren von Münzen- berg belegt: Ludwig Baur (Hrsg.), Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Die unge- druckten Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts, nebst einem Verzeichnisse der gedruckten aus diesem Zeitraume (Historischer Verein für das Großherzogtum Hessen), Darmstadt 1851, S. 37, Nr. 53. Für diesen Hinweis danke ich Herrn Prof. Hans H. Kaminsky. Vgl. den Beitrag von Christine reinle im vorliegenden Band.
42 Zum Übergang der Herrschaft aus dem Geschlecht der Münzenberger auf die Falkensteiner liegen zahl- reiche Untersuchungen vor. Vgl. löffler, Falkenstein (wie Anm. 37), Bd. 1, S. 92–104, und die Arbeit von Hans Otto keunecke, Die Münzenberger. Quellen und Studien zur Emancipation einer Reichs- dienstmannenfamilie (QForschHessG 35), Darmstadt, Marburg 1978, S. 209–222, Regestennummern 372–428. Vgl. zu dieser Arbeit die Kritik in der Rezension von Thomas zotz, in: Hess.Jb.LG 30 (1980), S. 380 f. Einen soliden Überblick bietet Wolf-Arno kroPat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit (Schrr. 28), Marburg 1965, S. 159–184. Auf weitere Einzelheiten des Übergangs kann hier nicht eingegangen werden. Vgl. thon, Studien (wie Anm. 37), S. 191; Karl-Heinz sPiess, Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis 16. Jahrhun- dert (VSWG Beih. 111), Stuttgart 1993, S. 211 ff., 503. Zuletzt hat Angela metzner, Reichslandpolitik,


































































































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