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82 MATTHIAS WERNER
termain und Mittelrhein erkennen359, und sie verweisen gerade in den Jahren 1263/64 auf die „ausgeprägteste Konzentration des Geschehens auf den Mittelrhein“ (Alois Gerlich)360. Aufenthalte außerhalb dieser Region sind mit Ausnahme eines kurzen Be- suches in Prag am Jahreswechsel 1261/62 (mit Stationen in Erfurt) und im Gefolge König Richards von Cornwall im Elsaß im November 1262 nicht bezeugt361. Nur we- nige Verfügungen Erzbischof Werners in diesen Jahren betrafen thüringische Angele- genheiten, kaum eine galt Hessen362. Keine einzige seiner erhaltenen Urkunden enthält direkte Hinweise auf die Vorgeschichte der Langsdorfer Verträge.
Das Schweigen der Überlieferung ist umso überraschender, als den Verträgen von Langsdorf massive militärische Auseinandersetzungen vorausgegangen sein müssen. Die viel zitierte Datierung einer Urkunde von Sophies ritterlichen Vasallen Wittekind von Holzheim (südwestlich Gudensberg) und der landgräflichen Stadt Homberg/Efze nach den diebus discordie zwischen Erzbischof Werner und Sophie und ihrem Sohn Heinrich363 lässt nicht nur die Intensität der Kämpfe erahnen, sondern sie verweist auch auf Nordhessen, die Hassia, als einen ihrer – wohl entscheidenden – Schauplätze. Dem entsprechen Anhaltspunkte, wonach die ehemals ludowingische Burg Wildun- gen, die der Erzbischof nach 1247 offenbar Graf Adolf von Waldeck übertragen hat- te, heftig umkämpft war364. Von Krieg ist schließlich auch in den Langsdorfer Verträ- gen selbst die Rede, galt doch die erste Vereinbarung der Zusicherung, dass die Helfer (auxiliatores) Sophies und Heinrichs hinsichtlich ihrer Besitzungen, Rechte und ihrer Ehre den Status bewahren dürften, den sie innehatten, quando nobiscum utrobique intra- verunt guerram365.
Nähere Einzelheiten über diese wenigen Hinweise hinaus sind jedoch nicht zu er- kennen. Offen muß bleiben, ob die Kämpfe auch die südlichen Herrschaftsteile Sophies und Heinrichs an der Lahn erfassten, und ob sie in die Frühjahrs- und Sommermona-
359 heiniG (wie Anm. 56), S. 366 f.; zur Politik Erzbischof Werners von Eppstein vgl. auch den Beitrag von Regina schäfer im vorliegenden Band.
360 Gerlich (wie Anm. 114), S. 322.
361 Dazu oben S. 54 mit Anm. 239, sowie Böhmer/will, XXXVI (Erzbischof Werner), S. 358, Nr. 79 f.
362 Der geringen Zahl von sieben direkten oder in seinem Auftrag getroffenen Verfügungen für Thüringen
zwischen Anfang 1261 und September 1263 standen drei gegenüber, die das heutige Mittel- und Nord- hessen betrafen, vgl. zu letzteren Böhmer/will, XXXVI (Erzbischof Werner), s. 355, nr. 53; S. 360, Nr. 95 f.
363 Grotefend/rosenfeld, S. 26, Nr. 73: Datum et actum in Hoenberg anno Domini 1263 in diebus discordie domi- ni Wernheri archiepiscopi Maguntinensis et domine Sophie landgravie quondam ducisse Brabantie et filii sui domini Hen- rici; erster Nachweis bei ilGen/VoGel, s. 345 mit Anm. *.
364 Die herausgehobene Rolle, die Sophie und Heinrich in den Langsdorfer Verträgen der Rückgabe des castrum nostrum Wildungen vel eius aream, selbst im zerstörten Zustand beimaßen, LU 1, und die Tatsache, dass ihnen diese nicht gelang, sondern dass der Mainzer Erzbischof die Burg offenbar einbehielt, wo- bei die Burg sich vermutlich in den Händen Graf Adolfs von Waldeck befand, spricht mit hoher Wahr- scheinlichkeit mit ilGen/VoGel, S. 344 mit Anm. **, dafür, dass die Burg Wildungen vor den Langsdor- fer Verträgen „Gegenstand erbitterter Kämpfe gewesen sein muß“. Vgl. auch oben Anm. 106, sowie Bockshammer (wie Anm. 106), S. 248, und Grathoff (wie Anm. 106), S. 178 f. Doch bedarf es für eine endgültige Klärung noch eingehenderer Untersuchungen.
365 LU 3.


































































































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