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meinde, selbst dann, wenn etwa nur ein Kandidat benannt werden könne. Die Aus- lieferung eines Geistlichen, der sich eines Verbrechens schuldig gemacht hätte, kön- ne allerdings erst nach dessen Verurteilung zum Zwecke der Degradation vor dem Antritt der Strafe erfolgen. Die Bitte um die Erlaubnis zur Weiterbenutzung der Or- gel wurde abgewiesen, während die Regierung in den übrigen Punkten dem Gesuch entsprach42.
Mitten in dieser durchaus ungeklärten Situation starb am 25. Juli 1746 Friedrich Karl von Schönborn43. Finck mußte dessen Tod als einen schweren Rückschlag emp- finden, da der seelsorgliche Weitblick dieses großen Bischofs die Notwendigkeit und die Bedeutung der Bayreuther Mission nie verkannt hatte. Sein freundschaftli- ches Verhältnis zum Bayreuther Hof war eine starke Stütze für die Mission gewe- sen. Besonders sollte die stets wohlwollende Förderung Friedrich Karls dem Bau des Oratoriums merklich fehlen. Gegen Ende der nun folgenden halbjährigen Se- disvakanz führte die Geistliche Regierung die Bemühungen um die Klärung der rechtlichen Stellung der Katholiken in Bayreuth weiter. Finck vermochte den öster- reichischen General v. Burckhaus, der eben in Bayreuth angekommen war, für sei- ne Interessen zu gewinnen. Diesem gelang es, zu vermitteln, so daß am 2. Dezem- ber 1746 der Geheime Rat v. Rothkirch44 den Inhalt der markgräflichen Resolution einstweilen mündlich mitteilen konnte. Nach dieser sollte von der Person des Geist- lichen abgesehen und nur die Abhängigkeit der Gemeindemitglieder von der lan- desherrlichen Jurisdiktion festgehalten werden45.
Am 19. Dezember 1746 trat Johann Philipp Anton von Franckenstein46 die Nach- folge Schönborns an. Er konnte, im Gegensatz zu seinem Vorgänger, nie ein persön- liches Verhältnis zu der Mission in Bayreuth gewinnen. So tragen auch seine Maß- nahmen das Kennzeichen mangelnder Einsicht in die dortigen Verhältnisse. Wie günstig wäre gerade jetzt, nach dem letzten Zugeständnis der Bayreuther Regie- rung, der Augenblick gewesen, um endlich die Verhandlungen abzuschließen. Al- lein, man wollte noch mehr Sicherungen für das investierte Kapital erzielen. Finck solle, so sagt eine Anweisung vom 27. Januar 1747, zu erreichen suchen, daß im Fal- le der Zwangsveräußerung des Oratoriums der erzielte Gewinn an das Seminar in Bamberg entrichtet würde. Auch der Modus der Stellenbesetzung sollte noch ein- mal zur Sprache kommen. Finck sollte die Bamberger Ordinariatsrechte betonen und darlegen, daß es dem Bayreuther Hof genügen müsse, wenn ihm bei einer Ver-
42 Schließlich konnte die Gemeinde nachweisen, daß die kleine Orgel schon von Markgraf Georg Wil- helm gestattet worden war und bat noch einmal um die Erlaubnis zum Gebrauch derselben (STAB- bg C 7 X 7 f 80; OABbg PfA 84 F II 6 pr 54 und PfA 85 F II 6 pr 120).
43 Eubel V 113.
44 Johann von Rothkirch, Minister, Geheimer Rat und Regierungspräsident (BCA 1748 74).
45 Finck an Fürstbischof 4. Dezember 1747 (OABbg PfA 84 F II 6 pr 66).
46 Johann Philipp Anton von Franckenstein 1695–1753 (Wachter 2669; Kist 121 f).
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