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änderung jeweils Mitteilung gemacht würde47. Nach Lage der Dinge mußte das Ge- such, das Finck am 1. Februar 1747 vorlegte, ohne jedes Ergebnis bleiben48. Unge- achtet dessen stellte Franckenstein sich auf den schwer begreiflichen Standpunkt, er werde für den Bau in Bayreuth keinen Pfennig zahlen, ehe nicht die in Fincks Ge- such enthaltenen Forderungen erfüllt seien49. Trotz Vermittlung der Herzogin Ma- ria Augusta von Württemberg, die sich nach dem Tode ihres Gemahls des öfteren in Bayreuth aufhielt, konnte Finck keinen Erfolg erzielen. Insbesondere weigerte man sich, in Gestalt des Bamberger Seminars eine „ausländische“ Institution als Haus- besitzer anzuerkennen50. Infolgedessen wurde auch von der Geistlichen Regierung die Bitte der Gemeinde, 1000 fl. von dem ererbten „thuldischen Kapital“. von des- sen Erträgnissen der Missionar besoldet wurde, für den Bau vorzustrecken, abge- lehnt51. So war sich die Gemeinde darüber klar geworden, daß in absehbarer Zeit aus Bamberg keine Hilfe zu erwarten war. Deswegen wuchs die gereizte Stimmung der Gemeinde immer mehr, und die Deputierten warfen Finck sogar vor, aus Angst um seinen Unterhalt die unnachgiebige und starre Haltung Franckensteins zu teilen, und drohten schließlich, sich an den Papst und den König von Preußen (!) um Hilfe zu wenden52. Einstweilen stand also der unvollendete Bau der Witterung preisgege- ben da und entstellte die Straßenfront. Nun aber sollte die Anlage der Friedrichstra- ße bis zu der bevorstehenden Hochzeit des Herzogs Karl Eugen von Württemberg mit einer Bayreuther Prinzessin53, die man mit allem Pomp zu feiern gedachte, voll- endet werden54. So war man es dem Ansehen der Residenz schuldig, auch den Bau
47 Geistliche Regierung an Finck, 27. Januar 1747 (OABbg PfA 84 F II 6 pr 67, 75).
48 Antwort der Geistlichen Regierung 22. März 1747 (OABbg PfA 84 F II 6 pr 77; PfA 85 F II 6 pr 121).
49 Fürstbischof an Finck 4. Juni 1747 (OABbg PfA 84 F II 6 pr 80).
50 OABbg PfA 84 F II 6 pr 81.
51 Man wollte die 1000 fl. nur als Darlehen, bis die Kollekten ihren Ertrag brächten (OABbg PfA 84 F II
6 pr 78). Das „Thuldische Kapital“ geht auf eine testamentarische Stiftung der ehemaligen Hofdame Anna Maria v. Thulden zurück. Ihr Testament vom 9. März 1735 in: OABbg PfA 81 F II 5. Sie starb im August 1740. Die Erbschaft zeigte sich jedoch als eine Quelle unerquicklichster Auseinanderset- zungen. Der ganze oben zitierte Faszikel handelt davon.
52 Gemeinde an Fürstbischof 7. Juni 1747 (OABbg PfA 84 F II 6 pr 81). – Wenige Monate vorher hatte Friedrich II. den Bau der Hedwigskirche in beliebiger Größe und mit Türmen gestattet (Pastor XVI, 1 393).
53 Elisabeth Friederike Sophie 1732–1780 (Großmann–Zingeler 123).
54 Pastor XVI, 1 418. Gemeinde an Fürstbischof 5. Januar 1748 (OABbg PfA 84 F II 6 pr 86). Allerdings
konnten die Katholiken von dem religiös uninteressierten Karl Eugen keinerlei Förderung erhoffen. Trotzdem bot die bevorstehende Fürstenhochzeit den Bayreuther Katholiken eine gute Begründung für ein neuerliches Gesuch an den Fürstbischof um Hilfe für ihren Bau. Sie erhielten daraufhin von dem „Thuldischen Kapital“ 800 fl. samt einigen illiquiden Schuldposten (STABbg B 74 I 18 pr 11). Am 6. August 1748 war der Bau soweit, daß „das obere Stockwerk der vorderen und hinteren Seite gar aufzuführen, die Querseile und die beiden mittleren langen Querwände von Grund auf zu mau- ern“ waren, was nach Maders Kostenvoranschlag noch eine Summe von 699 fl. 3 kr. erforderte (OA- Bbg PfA 84 F II 6 pr 104). – Inzwischen war auch der alte Lehenträger gestorben und ein neuer muß-
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