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minalaffäre aufbauschen46. – So wechselten gereizte Animosität jeweils mit „freund- nachbarlichem“ Einvernehmen, ohne daß die Gründe für den manchmal sehr ra- schen Umschwung im einzelnen festzustellen wären46a. Weit entschiedener ging man in dieser Angelegenheit wiederum in Erlangen vor. Während in Ansbach seit Jahren keine derartigen Auseinandersetzungen mehr stattgefunden hatten und in Bayreuth ohnehin längst eine geordnete Seelsorge ausgeübt wurde, beschloß das Bayreuther Konsistorium, wenigstens in Erlangen seine Macht zu demonstrieren. Auf die Kunde, daß der dortige Superintendent47 Provisuren von Katholiken durch den Pfarrer von Büchenbach geduldet habe, erhielt er am 21. Januar 1750 einen strengen Verweis aus Bayreuth. Es sei dem Konsistorium völlig unbegreiflich, wie in der Hauptstadt Erlangen derartiges möglich sei. Der bekannte „Religionseifer“ des Superintendenten werde in Zukunft Mittel und Wege zu finden haben, dem Pfarrer von Büchenbach den Zutritt nach Erlangen zu verwehren48. Auch Markgraf Fried- rich, an dessen „Religionseifer“ man ebenfalls nicht vergebens appelliert hatte, griff am 3. Februar 1750 durch ein scharfes Schreiben im Sinne des Konsistoriums ein49. Die Katholiken waren durch diese Maßnahmen zutiefst betroffen, stand ihnen doch das Schicksal, ohne die Sakramente der Kirche sterben zu müssen, drohend vor Au- gen. Schon waren einige von ihnen ohne priesterlichen Beistand gestorben, da be- schloß man, am 2. Januar 1751 eine Bittschrift an den Markgrafen zu richten, der ja in Erlangen unverständlicherweise verbot, was er in Bayreuth gestattete, und bot ihm nach Verhandlungen mit der Geistlichen Regierung in Bamberg an, daß als Ge- genleistung für die Erlaubnis zur Provisur durch den Pfarrer von Büchenbach die Er- langer Geistlichen ihre Gläubigen in der katholischen Umgebung der Stadt ungehin- dert versehen könnten50. Über diesen Vorschlag aber lieferte die Superintendentur
46 Der Pfarrer von B. wurde durch einen gewissen Johann Hermann Barabau der Regierung am 25. April 1730 angezeigt (StAAn AM 760 f 98). Daraufhin befahl die Hofratskanzlei den Stadtbehörden, den Fall weiterhin genau zu beobachten (ebenda f 96). Als Frucht ihrer Wachsamkeit konnte die Stadt- vogtei dem Hofrat am 4. Mai Mitteilung von der ohne Revers erfolgten Provisur des Hartwig und von dem daraufhin beim Stiftsdekan von Herrieden erhobenen Protest berichten (ebenda f 100 ff). Doch konnte sich der Pfarrer von B. rechtfertigen, denn der Bote, der den Revers hatte überbringen sollen, hatte den Brief beschmutzt, und es darum nicht gewagt, ihn den Ansbacher Behörden auszu- händigen (Pfarramt Burgoberbach an Geistliche Regierung Eichstätt, 9. Mai 1731 OAEich PfA Burg- oberbach).
46a Zum gegenseitigen Verhältnis der Konfessionen einige Einzelheiten bei Kramer S., Volksleben im Fürstentum Ansbach und seinen Nachbargebieten (= Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränki- sche Geschichte Reihe IX Bd. 15) Würzburg 1961, 158 ff.
47 Dr. Joachim Ehrenfried Pfeiffer (1709–1787), seit 1743 Professor in Erlangen (Simon, Bayr. Pfarrerbuch 1814).
48 LKA 86 f 6.
49 23. Januar 1751 (LKA 86 f 8). Kolde führt die Schärfe des Dekrets auf die Zunahme der Spannungen
zwischen den Konfessionen in der Umgegend von Erlangen zurück (S. 63).
50 Gemeinde an den Markgrafen 2. Januar 1751 (LKA 86 f 12).
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