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hung seiner Kinder endgültig ausgewiesen22. Ein andermal verwies man den Franz Tauner „wegen seiner katholischen Religion und gar leichtfertiger Aufführung sei- ner Kinder“ der Stadt23. Selbst die Beherbergung eines eben in der Altstädter Kirche getrauten katholischen Paares in der Neustadt wurde bestraft24. Noch 1736 verwei- gerte der Rat die Aufnahme einer katholischen Familie25 und als 1757 die gemäß dem §4 der Deklaration protestantisch getaufte Tochter des Barons Tubeuf gestor- ben war und in Büchenbach katholisch begraben werden sollte, erhob die Superin- tendentur energischen Protest, ebenso, als er seinen Sohn, der Page der Markgräfin war, katholisch erzog26. Wegen des nämlichen Vergehens zog man auch den Seifen- siedermeister Michael Strobel27 zur Verantwortung, und selbst als die Konzessions- akte von 1785 schon erlassen war, stützte man sich noch immer auf die Gesetzge- bung von 171128 und stellte fest, daß die Konzessionsakte der Deklaration Christian Ernsts keinen Abbruch tue29.
Weit mehr aber als die bloße Anwesenheit von Katholiken im Lande mußte deren seelsorgliche Betreuung den Widerstand der geistlichen und weltlichen Landesbe- hörden herausfordern. Für gewöhnlich freilich begaben sich die katholischen Ein- wohner der markgräflichen Städte zum Gottesdienst in das katholische „Ausland“. Von Bayreuth aus ging man nach Volsbach, der nächstgelegenen bambergischen Pfarrei, und der dortige Pfarrer Johann Seelmann nahm sich der Bayreuther an30. Als dann 1712 der Hausgottesdienst in Glashütten eingerichtet war, hatte man von Bay- reuth aus nur noch den etwa zweistündigen Weg dorthin zurückzulegen31. Den Ka- tholiken von Erlangen bot die würzburgische Pfarrei Büchenbach Gelegenheit zum Gottesdienst, und die in Ansbach lebenden Katholiken konnten zwischen der eich-
22 StAEr 1 B 2 f 247. – Die Ausweisung war schon am 24. Dezember 1710 (ebenda 1 B f 173) und am 22. Mai 1715 angedroht worden (ebenda 1 B 2 f 244).
23 Ratsprotokoll 22. April 1718 (StAEr 2 B 6 f 235).
24 Ratsprotokoll 4. Juni 1718 (StAEr 2 B 6 f 155).
25 Deuerlein E., Aus Erlanger Ratsprotokollen in: Erlanger Heimatblätter 23 (1920) 154.
26 LKA 86 f 26; zu Tubeuf vgl. Kolde 681.
27 LKA 86 f 28.
28 Der Junge sei noch unter altem Recht geboren und da die Konzessionsakte kein rückwirkendes Recht
schaffe, müsse er in der Landesreligion erzogen werden. Dabei freilich ignorierte man geflissentlich die Kindererziehungsbestimmungen von 1783 (vgl. S. 128). Darum blieb die Beschwerde auch ohne Erfolg und Alexander befahl, der „Geistlichkeit ihren Irrwahn zu benehmen“ und sich nach der er- wähnten Bestimmung zu richten (Beschwerde der Superintendentur, 22. Januar 1787, LKA 86 f 57 ff).
29 Amtshauptmann v. Pohlitz an Stadtrichteramt 12. April 1787 (StAEr 1 A 34 f 44).
30 Johann Seelmann, Pfarrer von Volsbach, 1695–1715 [Wachter 9449). Daß auch der Feldprediger Jo- hann Friedrich Pfretzschner bei den Fränkischen Kreiskürassieren 1708–1717 die katholische Zivilbe- völkerung von Bayreuth seelsorglich betreut habe (Wachter 7479), konnte aus anderen Quellen nicht
belegt werden.
31 Vgl. S. 25 f.
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