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dort Katholiken12. Je mehr Katholiken nun in die bisher rein evangelischen Fürsten- tümer einwanderten, desto weniger entsprachen diese dem Ideal des wenigstens konfessionell geschlossenen Territoriums. Auf dieser stillschweigenden Vorausset- zung aber beruhte sowohl das Territorialsystem, wie auch das demzufolge geübte landesherrliche Kirchenregiment. Wenngleich man die katholischen Untertanen da- von keineswegs auszunehmen gesonnen war, so mußte doch durch die fortschrei- tende konfessionelle Mischung der Bevölkerung dessen innere Berechtigung immer mehr ausgehöhlt werden. Darum ist es nur folgerichtig, wenn man von Seiten der Regierungen der Einwanderung von Katholiken Widerstand zu bieten suchte.
Den ersten Versuch hiezu unternahm die Regierung von Ansbach am 7. Dezem- ber 1697. Man wollte erfahren, „wieviele, sowohl von unseren, als frembder Herr- schaften, der Römisch = Catholischen Religion zugethanen Unterthanen, an denen Orten so in unsere Parochien gepfarret angesessen sind, und welcher Gestalten die Kirchenactus gegen denselben verrichtet werden“13. Dennoch folgte vorerst keine weitere Maßnahme14. Erst am 31. Dezember 1703 erging eine geheimzuhaltende Anordnung, ohne Prüfung des einzelnen Falles durch den Geheimen Rat keinen Ka- tholiken mehr als Bürger, Untertanen oder Schutzverwandten anzunehmen. Als Be- gründung gab man an, daß umgekehrt auch die katholischen Nachbarn so verfüh- ren15. Verfügungen gleichen Inhalts erließ man am 17. März 1713 und am 14. Juni 171416. Das alles aber scheint wenig gefruchtet zu haben, denn man stellte mit Miß- fallen fest, daß immer mehr Katholiken sich in die Markgrafschaft „einschlichen“. und von den Amtleuten angenommen würden, ohne daß diese es für nötig hiel- ten, vorher um die Erlaubnis dazu nachzusuchen. Nun wurden am 19. Juni 1726 die vorausgegangenen Anordnungen erneuert und die Oberämter angewiesen, auch bei Verkäufen und Versteigerungenvon Grundbesitz alle Vorsicht anzuwenden, daß nicht auf diesem Wege Katholiken zu Untertanen angenommen würden17.
Doch war auch diese erneute Verfügung nicht imstande, die Einwanderung von weiteren Katholiken zu verhindern. So mehrten sich von geistlicher Seite die Be- schwerden, „wasgestalten die Römisch=Catholische einige Zeit her mehr dann je- mahlen“ sich niederließen und sogar haussässig würden. Man befürchtete ein Über- handnehmen des katholischen Elements. Ein allgemeines Verbot für die Annahme von Katholiken aber schien bereits nicht mehr durchführbar, so daß man sich am 6. März 1738 mit der Forderung begnügte, es solle in aller Stille darauf hingewirkt
12 Vgl. die folgenden Ausführungen über die Gegenmaßnahmen der Regierungen.
13 STANbg Brandenburg-Ansbach. Ausschreiben X 3 pr 1.
14 Die Akten des Geheimen Rates melden nichts davon.
15 STANbg Brandenburg-Ansbach. Ausschreiben X 3 pr 1. 18 StAAn AM 760 f 78, 89.
16 StAAn AM 760 f 78, 89.
17 StAAn AM 760 f 89.
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