Page 75 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
Sammelbd., vgl. Beschreibung oben zu GT 11, zweites Heft: Bl. 20-29, 29a, 30–32: Papierheft, 32,5 x 21 cm. – Auf Papierumschlag (Bl. 20r): Von Anno 1441 üblich gewesene Gleits-Tafel; rechts daneben jüngerer Vermerk: anno 1618 erneuert. Laut Leipz(iger) Recess de anno 1665 Artic(el) IV ist von Churf(ürsten) von Mainz und Sachsen erfolgt den 8. Febr. / 29. Jan. 1666. – Kanzleischrift 17./18. Jh. Römische Zahlen, bisweilen arabische Ziffern, auch in der Tarifliste. – Sprachlich modernisiert.
Bl. 21r-28v: Geleitstafel. Nach der Überschrift Gleits-Tafel ohne Vor- bemerkung über die Entstehung und die Allg. Bestimmungen beginnt sogleich die Tarifliste wie GT 16. – Bl. 28v: Vermerk über die Änderung des Wagenschmiere-Tarifs. – Bl. 29r: Notandum. ... (wie GT 15 Bl. 17r). Bl. 29v: Währungsumrechnung. Bl. 29ar: Die 1618 von Kurmainz benannten vom Geleit befreiten Personen. Bl. 29av–30v: Straf-Tafel, nach welcher sich bey dem fürstl(ich) sächs(ischen) Haubt-Gleit in denen in Chur-Ma(ynzischen) Gerichten sowohl bey der Stadt Erffurth als in selbigen District zutragen- den Fallen zu achten. Bl. 31r: Erneuerung von 1667 Mai 16. – Bl. 32r: Liste der sächsischen Bedienten, die vom Mainzer Zoll in Erfurt befreit sind, von 1618.
Die Fassung wiederholt als Reinschrift GT 16, die als Vorlage diente, genau bis zum Seitenumbruch; vgl. zu GT 16.
2. TExTE
Editionsgrundsätze
Die Wiedergabe der Texte folgt weitgehend den „Richtlinien für die Edition mittelalterlicher Amtsbücher“ (GT 1) und den „Richtlinien für die Edition von Quellen zur neueren deutschen Geschichte“ (alle anderen Texte).147
Große Anfangsbuchstaben werden nur für Satzanfänge, Eigennamen und, um auch sie hervorzuheben, von ihnen abgeleitete Adjektive, für Fest- namen sowie Nomina Sacra benutzt. Eigennamen und von ihnen abgelei- tete Adjektive werden buchstabengetreu wiedergegeben.
147 Beidein:Heinemeyer,Walter(Hg.):RichtlinienfürdieEditionlandesgeschicht- licher Quellen. 2. Aufl. Marburg/Hannover 2000. S. 20-25 und 31-39. Ergän- zend wurden herangezogen die „Editionsrichtlinien“ in: Eckhardt, Wilhelm A. (Bearb.): Quellen zur Rechtsgeschichte der Stadt Allendorf an der Werra und des Salzwerks Sooden (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen. 13, 7). Marburg 2007. S. XLIII f.
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