Page 73 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
Sammelbd., 36 x 23 cm, nachträglich modern gebunden. 285 Bll., foliiert, z.T. kleinere Hefte, andere Schriftstücke, auch Eingänge. – Enthält u.a. zahl- reiche Ordnungen, Anweisungen, Berechnungen, auch GT 2 und GT 10.
Abschrift der Geleitstafel und weiterer Texte von einer Hand in Kanz- leikursive des 17./18. Jh., lateinische Begriffe in Antiquakursive, Überschrif- ten in Fraktur bzw. Antiqua. In der Geleitstafel römische Zahlen, sonst ara- bische Ziffern. – Sprachlich modernisiert.
Inhalt: Von Anno 1441 üblich gewesen Gleits-Tafel (Titelbl. 2r) – Aus- schreibung der Geleits-Tafel zu Erfurt bey der zeit Hartung Cammermeis- ters Gleitsmanns, Anno 1441 Die Ascensionis Domini (Bl. 3r). Vorbemer- kung zur Entstehung. 14 Allg. Bestimmungen. Tarifliste, dabei ursprünglich jeweils rechte Seite mit vorgedruckten Spalten für die Abgaben: In dem fürst(lich) sächsischen Geleitshof, In der Chur-Mayntz(ischen) Waag, In den Chur-Mayntz(ischen) Zoll, Auf den Märkten zu Erfurt (Bl. 4r, 5r, 6r, 7r; 8r mit Spalten, ohne Überschriften); Vermerk über die Änderung des Wagenschmiere-Tarifs. – Weiterhin: Notantum [!]: Dieses ist die vor alten Zeiten aufgerichtete Gleits-Tafel, darinen aber, als leichtlich zu erachten, die in mancherley Wege veränderte Kauffmannswahren nicht zu befin- den. Gleichwohl werden solche Güther, ob sie schon hierinen nicht begrif- fen, höher nicht als andere dergleichen in der Gleits-Tafel bemelde Güther vergleitet (Bl. 17r). Umrechnung der Währungsangaben. Liste der 1618 als geleitsfrei erklärten kurmainzischen Beamten. Straf-Tafel, nach welcher sich bey dem fürstlich sächsischen Haupt-Gleit in denen in Churmayntzischen Gerichten sowohl bey der Stadt Erffurth als in selbigen District zutragenden Fällen zu achten (Bl. 19v), teilweise doppelt. – Ferner zum kurmainzischen Zoll in Erfurt: Abschrift der Zollordnung von Kfst. Albrecht, 1530–1532, ihre Verordnung für die Torschreiber; darin in Pkt. 18 Erwähnung zweier Dekrete von 1710 Februar 15 und 18 (Bl. 23v).
In der vorliegenden Reihenfolge der Einzelteile und innerhalb dersel- ben erhebliche Verwirrung, z.B. Fortsetzung der Allg. Bestimmungen von Bl. 3v auf Bl. 27r/v, der dort angekündigte Beginn der Tarifliste auf Bl. 12r, neben den Allg. Bestimmungen auf Bl. 3v auf Bl. 4r die erste Abgaben- aufstellung in Spalten. Einige der ursprünglichen Doppelblätter später aus- einander geschnitten und an anderer Stelle eingefügt, auch nicht alle Texte vollständig, andere (Straftafel, Zollordnung) teilweise doppelt. Auf die Rekonstruktion der ursprünglichen Reihenfolge wird hier verzichtet.
Die Fassung der Geleitstafel beruht auf früheren städtischen Abschrif- ten des 16. Jh. wie GT 4 und 5, hinzugefügt aber die dort fehlende Ände-
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