Page 45 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Zum Erfurter Geleit in Mittelalter und früher Neuzeit
lich schon vor 1427 erhalten.71 1431 verpfändete ihm Landgraf Friedrich das Erfurter Geleit, 1435 auch des Geleit zu Buttelstedt.72 Er stand in enger Ver- bindung zum Landgrafen und versorgte den Hof in Weimar wiederholt mit Gütern des gehobenen Bedarfs besonders vom Erfurter Markt,73 wodurch zugleich dessen herausgehobene Rolle in Thüringen deutlich wird. 1441, als nach dem Tode Landgraf Friedrichs des Friedfertigen (gest. 1440) seine Neffen Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. die Herrschaft in Thüringen übernommen hatten, konnte Hartung Cammermeister, wie ver- mutet wird, den noch weiter gestiegenen Geldbedarf der Fürsten nicht mehr erfüllen und trat entweder zurück oder wurde des Amtes enthoben.74
Schon vom folgenden Jahr 1442 an war er Mitglied des Erfurter Rates und leitete insgesamt fünfmal die Geschicke der Stadt als Oberster Ratsmeister. In seiner zweiten Amtszeit 1452 wurden unter seiner Leitung die Wahl des Rates und die Besetzung der Ämter in der Regimentsordnung geregelt. Offensicht- lich eine der führenden Persönlichkeiten Erfurts, trat er besonders hervor durch seine Chronik, mit der er die Thüringische Landeschronik des Eise- nacher Stadtschreibers und Kanonikers des dortigen Marienstiftes Johannes Rothe bis in seine Gegenwart fortsetzte.75 Dabei ermöglichten ihm die weit- gespannten Handelsverbindungen Erfurts, nicht wenige wertvolle Nachrich- ten über weit entlegene Vorgänge seiner Zeit zu erhalten.
Auch das Erfurter Geleitswesen erwähnt er in seiner Chronik: Zu 1448 berichtet er den Verkauf auf Wiederkauf des Geleits zu Erfurt und zu But- telstedt an den Erfurter Rat durch Herzog Wilhelm, der gleichwohl wei- terhin seinen Geleitsmann in Erfurt unterhielt, und den Rückkauf 1466;76
71 Das folgert Reiche: Einleitung (wie Anm. 69). S. IX, weil der Landgraf ihn 1431 umb sines langen getruwen dinstis willin in seinen besonderen Schutz nahm.
72 Reiche: Einleitung (wie Anm. 69). S. XII–XIV.
73 Vgl. die ausführliche Zusammenstellung aus den landgräflichen Rechnungen
von Reiche: Einleitung (wie Anm. 69). S. XV–XIX.
74 Reiche: Einleitung (wie Anm. 69). S. XXIII–XXV nimmt seinen Rücktritt an,
Patze: Art. „Kammermeister“ (wie Anm. 69). S. 86 seine Amtsenthebung.
75 Veröffentlicht von Reiche: Einleitung (wie Anm. 69); vgl. Weiß: Fromme Bürger (wie Anm. 69). S. 9–74: I. „Die Chronik des Hartung Cammermeister“. Heine- meyer, Karl: Quellen zur Geschichte Erfurts in Mittelalter und Früher Neuzeit. Zum Stand ihrer Veröffentlichung. In: MVGAE 75 (2014). S. 8–26, hier S. 14 mit
der älteren Literatur.
76 Cammermeister: Chronik (wie Anm. 69). Cap. 52 S. 94, dazu die Bemerkungen
des Bearbeiters ebd. Anm. 2 mit Hinweis auf die urkundliche Überlieferung. 43


































































































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