Page 34 - Mitteilungen-Geschichtsverein Erfurt Heft 22
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Karl Heinemeyer
in der Mitte des 12. Jahrhunderts bezeugt ist, aber schon lange bestand.33 Außerdem musste von allen nur durch die Stadt hindurch geführten Gütern ebenfalls dem Erzbischof ein Zoll entrichtet werden.34 Um 1530 berichtete der Geleitsmann von einer jüngst erfolgten Zollerhöhung durch die Main- zer Amtleute; sie habe dazu geführt, dass die Fuhrleute und „Krämer“ aus Hessen, die in Erfurt Ware einzukaufen pflegten, wegen der zu hohen Belastung jetzt Erfurt mieden, so dass dem kurfürstlichen Geleit „großer Abbruch geschehe“ (GT 5 Z. 465–473).
ii. diE älTEsTE ErfurTEr gElEiTsTafEl
1. das ErfurTEr „grünE buch“
Die älteste erhaltene Erfurter Geleitstafel stammt aus dem frühen 14. Jahr- hundert (GT 1). Sie ist als Abschrift überliefert im „Grünen Buch“, einem prachtvollen Codex des Stadtarchivs,35 der nach seinem Einband aus grü-
33 1157 bestätigte Erzbischof Arnold den Angehörigen seiner familia in Hochheim, Bindersleben und Ilversgehofen, die zum erzbischöflichen Tafelgut gehörten, die Zollbefreiung in Erfurt, die seine Vorgänger ihnen ausgesprochen hatten, und dehnte sie auf „seine Slaven“ (sclavi nostri) in Dittelstedt, Melchendorf und Daberstedt aus. Die Befreiung galt für alle Käufe und Verkäufe zum eigenen Gebrauch und mit eigenen Mitteln (ut ad usus domesticos et proprias expen- sas emere et vendere sine aliqua thelonei exactione vel molestia libere possint). Mainzer UB. 2. Band: Die Urkunden seit dem Tode Erzbischof Adalberts I. (1137) bis zum Tode Erzbischof Konrads (1200). Teil 1: 1137–1175. Bearb. von Peter Acht (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission Darmstadt). Darmstadt 1968. Nr. 223; UB Stadt Erfurt 1 (wie Anm. 31). Nr. 42. Vgl. auch die Befreiung Friedrichs I. für das Stift Parc 1154, oben mit Anm. 17.
34 Näher aufgeführt u.a. im sog. „Bibra-Büchlein“, angelegt 1332 vom Mainzer Provisor in Erfurt Hermann von Bibra, Druck: Kirchhoff, Alfred: Die ältesten Weisthümer der Stadt Erfurt über ihre Stellung zum Erzstift Mainz, ... Ein Bei- trag zur Verfassungs- und Culturgeschichte der deutschen Städte. Halle 1870. II S. 31–133, hier Nr. 201–213 S. 109–116 zum Amt des thelonearius (Zöllners). – Zu den Mainzer Zöllen in Erfurt ausführlich mit zahlreichen Quellen Wilden- hayn, Kurt: Kurmainzische Zölle und zollähnliche Abgaben in der Stadt Erfurt. 1. Teil (Beiträge zur Geschichte der Stadt Erfurt. Heft 2). Erfurt 1955 [mehr nicht erschienen], passim.
35 StadtA Erfurt, 2/111-2 Bl. 43v–45v.
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