Page 19 - StadtAN Ausstellungskatalog Der Erste Weltkrieg
P. 19
Militärbehörden Bestätigungen über den Mili- tärdienst von Schülern aus, damit Notprüfun- gen zum Erreichen des Klassenziels oder eines Schulabschlusses abgelegt werden konnten.
45 Vgl. Bekanntmachung der K. Staatsministe- rien des Innern beider Abteilungen und des K. Kriegsministeriums, Militärische Jugen- derziehung während des Krieges betreffend, v. 3.10.1914 (Ministerialblatt für Kirchen- und Schulangelegenheiten im Königreich Bayern 1914, S. 613–618) und eine weitere Bekanntma- chung wiederum beider Ministerien vom fol- genden Tag (ebd., S. 618–620).
46 So übte z. B. 1917 die Jugendkompanie des Alten Gymnasiums Nürnberg an zwei aufeinander- folgenden Abendstunden einmal in der Woche in der Schulturnhalle oder auf dem Schulhof (StAN, Melanchthon-Gymnasium Nürnberg, Nr. 285).
47 StAN, Melanchthon-Gymnasium Nürnberg, Nr. 285.
48 StadtAFÜ, Z 33 1909/10–1920: Jahresbericht über die K. Bayer. Realschule mit Handels-Abtei- lung zu Fürth 1916/17, S. 42, und 1917/18, S. 44.
49 StAN, Melanchthon-Gymnasium Nürnberg, Nr. 285. In Nürnberg war spätestens bis November 1914 ein Jugendbataillon entstanden, das einem Aufruf von Februar oder März 1915 zufolge zunächst etwa 1.000 Mitglieder hatte. Ein Schreiben vom 15.6.1915 wegen einer gemein- samen Übung der Jugendkompanien Nürnberg und Fürth ist gerichtet an das Jugendbataillon Nürnberg 1, die Jugendkompanien 1 und 6–14, die Jugendkompanie Fürth und die Jugend- kompanie Schwabach. Einem Bataillonsbefehl vom 18.11.1914 zufolge wurden Abrichtstun- den, ein Vortrag über Morseapparate und ihre Verwendung, Übungen im Entfernungsschät- zen und Scharfschießen abgehalten (vgl. hierzu StadtAN E 6/669 Nr. 1). 1917 gab es in Nürn- berg mindestens 20 Kompanien, die dann auch landwirtschaftliche und gärtnerische Arbei- ten verrichteten (StadtAN E 6/669 Nr. 2). Die Zusammenarbeit zwischen den Jugendkom- panien und den Schulen verlief offenbar nicht immer konfliktfrei, denn in einem Reskript vom Sommer 1915 verordnete die Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Schul-
behörden und den Führern der militärischen Jugenderziehung zunächst auf direktem Weg geklärt werden sollten und erst dann durch Ein- schaltung der Distriktsverwaltungsbehörde (vgl. Mittelfränkischer Schulanzeiger, Nr. 13 v. 3.7.1915, S. 143).
50 StadtAE 563.A.1539.
51 StadtAN C 7/I Nr. 1617. Das Verbot wurde spä-
ter auch auf Schülerinnen und Schüler der Fort- bildungsschulen ausgedehnt (Amtsblatt, Nr. 273 v. 18.11.1915) und um ein Rauchverbot für Jugendliche unter 17 Jahren erweitert (Amts- blatt, Nr. 24 v. 29.1.1916).
52 StadtAN AvPer 262: Jahresbericht über die Kgl. Kreis-Realschule I in Nürnberg für das Schul- jahr 1916/17, S. 44. Ein entsprechender Kurs wurde schon im Schuljahr zuvor eingerichtet (vgl. StadtAN AvPer 262: Jahresbericht über die Kgl. Kreis-Realschule I und die mit ihr ver- bundene gewerbliche Fortbildungsschule [für letztere Schlußbericht] zu Nürnberg für das Schuljahr 1915/16, S. 44).
53 StadtAN C 48/I Nr. 14.
54 StadtAFÜ, AR/1/1104.
55 StadtAE Fach 94/99.
56 StadtAFÜ, AR/1/1106. Ab September 1917
organisierte der Stadtmagistrat Fürth ein Früh- stück für bedürftige Kinder, da während des Krieges zahlreiche Mütter schon frühmorgens ihren Haushalt verlassen müssen und darum für ihre schulpflichtigen Kinder nicht in genügen- der Weise zu sorgen vermögen. [...] Vgl. hierzu StadtAFÜ, AR/1/1110.
57 StAN, Regierung v. Mittelfranken, Kammer des Innern, Abg. 1932, Titel XIIIa, lfd. Nr. 45, Bd. II.
58 StAN, Regierung v. Mittelfranken, Kammer des Innern, Abg. 1932, Titel XIII, lfd. Nr. 442.
59 StadtASC IV.2.399.
60 StadtAFÜ, Z 32 1896–1922: Jahresbericht
über das K. Human. Gymnasium Fürth für das
Schuljahr 1918/19, S. 5.
61 Ministerialentschließung, Einstweilige Fortbe-
nützung der bisher gebrauchten Schulbücher betreffend, v. 26.11.1918 (Ministerialblatt für Kirchen- und Schulangelegenheiten in Bayern, S. 232).
31